Müssen Richter bei einem Freispruch auch ein Urteil schreiben?

7 Antworten

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Na klar und natürlich auch mit Begründung.

Es könnte ja sein, dass die StA Berufung, oder Revision einlegt, oder auch die Nebenklage, wenn es einen Nebenkläger gab.

Ob Freispruch oder Verurteilung: In jedem Fall muss der Richter seine Entscheidung dokumentieren und auch begründen.

Zwingend! Ein Freispruch ist ein Urteil, welches in Rechtskraft erwachsen kann und bedarf eines schriftlich verfassten Urteils, unabhängig davon, ob es als Stuhlurteil mündlich öffentlich verkündet worden ist, was im Strafverfahren - im Gegensatz zum Zivilverfahren - die Regel ist.

Da es sich bei einem Freispruch ebenfalls um ein Urteil handelt selbstverständlich.

da ein Freispruch ebenfalls ein Urteil ist, JA!