Wer ist Strafantragsberechtigt bei einem Ladendiebstahl?

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Strafantragsberechtigt ist gem. § 77 StGB nur der Geschädigte. Im Fall des Diebstahls also der Eigentümer des Ladens. Ein Strafantrag ist beim Diebstahl gem. § 248a StGB erforderlich, wenn es sich um eine geringwertige Sache handelt (bis zu 50€).

Handelt es sich nicht um eine geringwertige Sache, reicht eine Strafanzeige aus. Die Strafanzeige kann jedermann stellen. Es geht dabei nämlich nur um die Wissensvermittlung gegenüber der Polizei.

aber nur relatives Antragsdelikt, es kann auch per bes. öffentlichem Interesse verfolgt werden

Auch ein Ladendiebstahl ist ein Diebstahl (§ 242 StGB).

https://dejure.org/gesetze/StGB/242.html

Diebstahl ist kein ANTRAGSDELIKT, sondern ein OFFIZIALDELIKT.

Offizialdelikte werden von Amts wegen verfolgt.

Ein Strafantrag des Geschädigten ist also beim (Laden-)Diebstahl nicht erforderlich - es sei denn, es handelt sich um sog. "geringwertige Sachen".

http://www.rodorf.de/03_stgb/02.htm#02

Jeder, der einen Diebstahl beobachtet, kann ihn zur Anzeige bringen und damit dafür sorgen, dass ein Strafermittlungsverfahren eingeleitet wird.

https://www.anwalt.de/themenwelten/konflikte/strafverfahren/strafanzeige-strafantrag

https://de.wikipedia.org/wiki/Strafantrag_(Deutschland)

"Jeder, der einen Diebstahl beobachtet, kann ihn zur Anzeige bringen und damit dafür sorgen, dass ein Strafermittlungsverfahren eingeleitet wird."

Nur kann eben nicht jeder auch einen Strafantrag in der Sache stellen. Zudem handelt es sich wohl recht häufig um geringwertige Sachen.

Nein, Geschädigter ist der Inhaber - er kann aber für solche Anzeigen eine Vollmacht erteilen (i.A.)

Bei einem Ladendiebstahl ist der Besitzer des Ladens oder alternativ der Geschäftsführer (bei größeren Läden) strafantragsberechtigt. Arbeitskräfte von der Kasse haben kein Mitspracherecht, es sei denn, sie erfüllen eines der oben genannten Kriterien.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Als Mitarbeiterin hast Du natürlich KEIN Mitspracherecht.

Der Eigentümer oder dessen bevollmächtigte Person (Ladendedektiv, Filialleitung,....) entscheidet das, nicht die Kassiererin (außer Du bist die Bevollmächtigte).