Anrechnung von Kindergeld und UHV?

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Hi,

also der Sachbearbeiter im JC hat Recht: Im Moment des Ausbildungsbeginns bekommt die Mutter nichts mehr für die Tochter. Um dieses "Loch zu stopfen" gibt es ja dann Bafög.

Kindergeld wird nicht auf Bafög angerechnet.

Da Bafög vorrangig vor Unterhalt ist und Bafög abhängig vom Einkommen der Eltern ist und beide Eltern nichts oder sehr wenig verdienen, gibt es dann auch keinen Unterhaltsvorschuss mehr.

Fazit: Tochter bekommt Bafög, Mutter bekommt weiterhin Kindergeld für Tochter. Kein Unterhaltsvorschuss und keine Leistungen vom JC für die Tochter.

EstherNele 
Fragesteller
 16.05.2018, 01:38

Danke erst mal für deine Antwort.

Du bestätigst mir erst einmal, was ich an sich wusste, aber auf die Schnelle nicht gefunden habe - nämlich, dass KG nicht angerechnet wird.

Mit dem Unterhaltsvorschuss ist es doch seit Januar 2018 so, dass er bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht bis max. 12.Lj., sondern bis zum 18. Lj. gezahlt wird.

Beim Bezug von ALG II MUSS die alleinerziehende Mutter für das Kind bei Ausbleiben des väterlichen Unterhaltes den UHV beantragen, weil der vorrangig vor ALG II ist.

Ist das beim Bafög nicht so? Dass man erst den elterlichen Unterhalt bzw. die zustehende Ersatzleistung UHV auch in Anspruch nehmen muss, weil das Bafög ja irgendwie auch nachrangig ist - es ist ja eine Differenz.

Irgendwie klingt das, als würde das Bafög-Amt dann etwas bezahlen, was eigentlich vom UHV kommen müsste. Aber möglich ist in DE ja vieles, das wenigste ist stringent und nachvollziehbar geregelt.

Noch eine Frage:

Wir haben also gefunden, dass dem Mädchen aufgrund der Schulform und des angestrebten Berufsabschlusses ein Bafög von 317 € zusteht. Da ist dann der Anteil für KV und PV mit drin. Netto also ca.235 €, wenn man die KV abzieht.

Addiere ich dann noch das Kindergeld, hat dieses Kind deutlich weniger als im Hartz IV - Bezug zur Verfügung, da hatte sie nämlich 316 € Regelleistung + 175 € für ihren Mietanteil, also 490 €.

Ist das wirklich so? Ich denke, weniger als das ALG II-Niveau geht gar nicht?
Die Beraterin im JC hat heute die Möglichkeit der "Übernahme der ungedeckten Kosten für Unterkunft und Heizung" definitiv ausgeschlossen, weil sie noch zuhause wohnt. Aber da hat sie aufgrund des ALG II-Bezuges der restlichen Familie ja auch einen Mietanteil aufzubringen ...

Oder wo steckt mein Denkfehler?
(Mein Gebiet ist ALG II, nicht Bafög)

Ich hoffe, du kannst mir auch das noch beantworten und bedanke mich schon mal ...

Laury95  16.05.2018, 08:06
@EstherNele

Die Krankenversicherung würde dann noch über das Jobcenter laufen.

Fortuna1234  17.05.2018, 00:09

Nein, Bafög ist immer vorrangig zu beantragen. Und Bafög-Empfänger haben immer weniger als Hartz4-Empfänger. Müssen Miete auch selbst zahlen, bekommen keine Erstausstattung etc.

Ergänzend zu meiner Frage: die zukünftige Berufsschülerin wird weiterhin zu Hause wohnen und fährt 2x täglich 25 km mit dem Nahverkehr.

Laury95  16.05.2018, 08:08

Falls die Fahrkarte mehr als 100 Euro kostet, kannst du evtl. einen höheren Freibetrag geltend machen.

Ich kann dir nur sagen, dass ein Schuldgeld von 200 Euro dann unmöglich zu zahlen wäre. Die Tochter hat mit BAföG ihren vollen Satz und bekommt nichts mehr vom JC, muss also der Mutter dann einen Teil zur Miete etc. abgeben. Dazu kommt dass beim BAföG 100 Euro anrechnungsfrei sind und der Rest zu 80 Prozent angerechnet wird beim Jobcenter. Kindergeld bekommt ja die Mutter und wird dann trotzdem normal angerechnet.

An ihrer Stelle würde ich ausziehen und nebenbei auf 450 Euro jobben, das beim Bafög anrechnungsfrei ist. Und das Kindergeld bekommt sie dann auch noch.