Anrechnung von Immobilien auf Altersrente?

7 Antworten

Nun kommt an wie die Immobilien zurecht sind, was sie an Unterhalt kosten ....mit der Rentenzahlung hat das jedoch nichts zu tun.überhaupt ist Rente so wenig, dass man nicht allein davon leben kann.

Das mit der goldenen Gans ist bedingt natürlich nicht ganz falsch. Jedoch was ist wenn die Gans ganz alt und klapperich ist?.Problem ist immer was macht man mit dem Geld - Erlös - von dem Verkauf. 

Bargeld auf dem Girokonto ist mMn wie Seesand in der Hand er/es zerrinnt ohne großes zutun besonders bei den Marktzinsen von heute....

Huflattich  15.08.2015, 11:57

Nun, es gäbe ja auch die Möglichkeit Immobilien auf den Sohn zu übertragen...... 

Meine Eltern wollen ihre Immobilien verkaufen, weil sie glaube dass sie keine Rente bekommen würden. Stimmt sowas?

Hö?

Metapher: Ich habe eine Gans (Immobilien) die goldene Eier legt (Miete) und möchte diese schlachten. Das esse ich einmal festlich und habe aber keine goldenen Eier mehr. Also ist die Idee dämlich.

Die beiden arbeiten jetzt durchgehend vollzeit seit 40 Jahren und haben alles in ihre Häuser gesteckt.

Finde ich persönlich nicht so clever, aber letztendlich ist es doch schön, wenn man im Alter neben der Rente noch etwas hat. Das ist doch der Sinn von privater Vorsorge. Die vermietete Immobilie ist so ziemlich die beste Vorsorge, die man privat treffen kann. Vorausgesetzt man macht es professionell.

Das Barvermögen angerechnet wird ist klar

NEIN, NEIN, NEIN!

Bei der gesetzlichen Rente wird gar nichts angerechnet, oder werden deine Eltern zum Sozialfall und müssen Grundsicherung beantragen? Auf Grundsicherung wird Einkommen angerechnet, Vermögen auch, aber nicht auf eine Rente. Es gibt Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten oder bei vorgezogenen Altersrenten (§§ 36, 38 SGB VI), aber nicht bei der Regelaltersrente.

Woher kommt eigentlich dieser Schwachsinn, dass auf die Regelaltersrente irgendwas angerechnet würde?

Huflattich  15.08.2015, 11:54

Woher kommt eigentlich dieser Schwachsinn, dass auf die Regelaltersrente irgendwas angerechnet würde?

Vielleicht z.B. daher ? http://www.berliner-kurier.de/geld/rente-und-jobs--wie-viel-darf-man-denn-dazu-verdienen-,7168812,27366182.html

kevin1905  15.08.2015, 15:37
@Huflattich

Avast gibt mir eine Viruswarnung auf der Seite.

Nochmal genau erfassen:

Bei einer Regelaltersrente (für mich mit 67, da Jahrgang 1984), kann ich ab diesem Zeitpunkt unendlich dazu verdienen, ohne dass es irgendwie rentenschädlich wäre (nur werde ich keine gesetzliche Rente bekommen, weil ich die 60 Monate nicht voll habe, und auch nicht mehr voll kriegen werde).

Gehe ich aber vorher, z.B. in die Rente für langjährig Versicherte (§ 36 SGB VI), dann darf ich nur 450,- € im Monat dazu verdienen, ohne dass angerechnet wird. Ist ja auch logisch, wenn ich doch weiterhin voll arbeiten will, warum stell ich einen Rentenantrag?

Ebenso gibt es im Bereich der Erwerbsminderungsrenten (§ 43 SGB VI) Hinzuverdienstgrenzen. Bei voller EM-Rente ebenfalls 450,- €, bei teilweiser sind es mehr (etwa 900,- €, genauen Wert weiß ich nicht auswendig).

Wichtiger ist bei den EM-Renten wie viel Zeit ich noch arbeite(n kann). Als Vermieter enfällt diese Fragestellung natürlich völlig, da Miete passives Einkommen ist, regelmäßiger Arbeitsaufwand, wenn ich es richtig mache, 0 Stunden. Ich stelle die Wohnung zur Verfügung und habe damit dann Einkommensflüsse. Es sei denn natürlich das Obekt ist ein Müllhaufen und die Mieter Messies, aber das ist nicht das Problem des Rentenversicherungsträgers.


Sieht man das ganze mal aus der

betriebswirtschaftlchen Sicht des Gesetzgebers

und lässt man mal die Steuerzuschüsse in die Rentenkasse außen vor so ist die gesetzliche Rente

beitragsfinanziert

, heißt ich habe mir die Ansprüche irgendwann mal erarbeitet.

Bei einer Grundsicherung im Alter (SGB XII) oder eben als ALG II während des Arbeitslebens (SGB II) erhalte ich eine

steuerfinanzierte Transferleistung

. Das hier Einkommen angerechnet wird, ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

Der Staat hat natürlich ein Interesse daran die Ausgaben im sozialen Bereich so gering wie möglich zu halten. Darum wird z.B. Riester gefördert, darum gibt es eine betriebliche Altersvorsorge oder Rürup und darum würde der Staat auch nie hingehen und einem Vollrentner Nebeneinkünfte anzurechnen. Jeden dem er keine GruSi zahlen muss freut ihn.

turnmami  15.08.2015, 17:26
@Huflattich

Und wo ist in dem Artikel was von Mieteinnahmen zu finden????????????????

Das ist gut! Wer in die Rentenkasse gezahlt hat, der erhält zusätzlich zu den Mieten oder sonstigen Erträgen aus seinen Häusern, eine staatliche Rente, sobald das Rentenalter erreicht ist. Bis dahin lebt der Mensch von seinem Arbeitseinkommen und sonstigen Erträgen.

Eine Anrechnung von sonstigem Fleiß auf erworbene Rentenanwartschaften indessesen gibt es nicht. Die Sorge ist folglich unbegründet.

Auf die Rente wird nur Einkommen angerechnet s Paragraph 28 SGB IV. Weder Immobilien noch Barvermögen zählen zum Einkommen und werden daher nicht angerechnet.

Huflattich  15.08.2015, 13:07

Wenn eine Immobilie vermietet wird, fällt sehr wohl Miete = Einkommen an  .....

turnmami  15.08.2015, 17:25
@Huflattich

Zählt aber nicht als Einkommen im Sinne von §28ff SGB IV in diesem Falle. Warum glaubst du habe ich ihn dazu geschrieben?

Deine Eltern bekommen regelmäßig einen Rentenbescheid. Den sollen sie sich mal ansehen.