Anhörung Scheidung?

4 Antworten

Bei der Anhörung wird nur nochmal gefragt, ob beide Partner die Scheidung wollen, der Versorgungssusgleich auch schon geregelt ist und das Sorgerecht der gemeinsamen Kinder, falls vorhanden, auch geregelt ist. Dann steht der Scheidung nichts mehr im Weg. Durch das Gericht wir der Beschluss verkündet, das die Lebensgemeinschaft aufgehoben bzw. die Ehe geschieden wird. die Gerichts-Kosten der Scheidung wird in der Regel auf Beide zu gleichen Teilen verteilt, die Anwaltskosten, falls der bemüht wurde, trägt der Autragsgeber bzw. wird auch geteilt, Fass sie einen Anwalt gemeinsam bemüht habe.

Rechtskräftig geschieden sind die Parteien aber erst nach 6 bis 8 Wochen, falls es sich nicht doch noch einer überlegt hat und Beschwerde gegen die Scheidung eingereicht hat, dazu hat man 4 Wochen nach der Zustellung des Scheidungsbeschlusses Zeit. Die Parteien könne aber auf das Rechtsmittel verzichten, wenn sie das gleich bei der Anhörung durch einen Anwalt schriftlich erklären, also jeder für sich und nur durch einen eigenen Anwalt.

Erdianer  05.06.2018, 10:12

Die Rechtsmittelfrist beträgt 1  M o n a t  (§ 63 Familiengerichtsgesetz). Das Verhältnis von    4  Wochen zu 1 Monat ist ein Unterschied!

witha  05.06.2018, 15:00
@Erdianer

Ja, danke für deine Aufmerksamkeit, du hast völlig Recht, ich sah das zu salop. LG

Klare Antwort: NEIN!

Das Datum der Scheidung ist dann, wenn der Beschluss, mit dem die Scheidung ausgesprochen wurde, Rechtskraft erlangt hat.

Dies kann - muss aber nicht - der Tag sein, bei dem der Termin bei Gericht stattfindet.

Nur wenn der Scheidungsbeschluss dort getroffen und verkündet wird. Dieser ist aber damit noch nicht rechtskräftig.

In der Regel ja.