Wer zahlt Dispo bei Scheidung?
Vor acht Jahren wurde wegen Hochzeit das Konto der Frau in ein gemeinsames Konto umgewandelt. Es war zu diesem Zeitpunkt mit mehreren tausend Euro im Minus. Jetzt will sie die Scheidung. Das Konto ist immer noch im Minus. Haftet der Ehemann auch für die vorehelichen Schulden der Frau?
2 Antworten
Für voreheliche Schulden haftest du nicht.
Wenn Dispo für gemeinsamen Lebensunterhalt genutzt wurde, zahlt jeder 50 Prozent.
Nicht wenn es offensichtlich für Hobbys eines einzelnen verwendet wurde.
Naja, das ist schlecht nachzuvollziehen.
Im Streitfall würde euch die Bank gesamtschuldnerisch haftbar machen.
Da wart ihr beide zulange involviert, wenn es zwischenzeitlich im Guthaben war.
Das Motto vorher war 8000 Miese, das muss wieder her, ist nicht.
> Für voreheliche Schulden haftest du nicht.
Das wird die Bank anders sehen, die kann sich nämlich aussuchen, welchen der beiden Kreditnehmer sie in Anspruch nimmt.
Ja, das stimmt nicht ganz. Altschulden sind vor der Ehe.
Zudem müssen die Schulden der Ehefrau ja auch nicht bei der Bank sein. Und selbst wenn hat sie diese vor der Ehe in ihrer Verantwortung gemacht.
Wie konnte der Mann so dumm sein, nach der Heirat das im Soll stehende Konto seiner Ehefrau in ein Gemeinschaftskonto umzuwandeln? Damit hat er sich freiwillig zum Mitschuldner gemacht.
Für das Minus auf dem Konto haften beide Eheleute als Gesamtschuldner. Die Bank kann vom Ehemann sogar verlangen, dass er das gesamte Minus ausgleicht. Er kann dann von seiner Frau die Hälfte erstattet verlangen (oder das zumindest versuchen). Ob voreheliche Schulden oder nicht, spielt keine Rolle, wie gesagt weit er freiwillig diese Schulden übernommen hat.
Es geht um das Minus zum Zeitpunkt der Eheschließung, was entstanden war, als es noch ihr alleiniges Konto war. Während der Ehe war das gemeinsame Konto auch mal im plus. Zum Trennungszeitpunkt war es aber wieder weit überzogen.