Kann mir das jemand mit dem Restwert und Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs erklären?
Ich hatte eine Rollerunfall. Bin es nicht schuld gewesen. Mein Roller kostete bei Anschaffung vor 3 Jahren 900 Euro. Angefallene Reparaturen und Verbesserungsmaßnahmen: 500 Euro. Gesamtkosten also 1400 Euro. Der Roller war technisch und optisch einwandfrei. Nach dem Unfall ist er Totalschaden, weil Reparaturkosten 1800 Euro. Jetzt sagt der Gutachter, dass der Wiederbeschaffungswert nur 500 Euro ist, Der Restwert 100 Euro.
Für 500 Euro bekomme ich aber keinen Piaggio Roller in dem Alter und mit der Ausstattung und mit der Laufleistung.
Warum bin ich jetzt die Dumme, obwohl ich es gar nicht schuld war? Die Versicherung zahlt jetzt 400 Euro und ich kann den Roller für 100 Euro an einen Restverwerter verkaufen. Wo ist da die Logik? Ich habe nicht mal Zeit, mir einen Ersatz zu suchen, da mit dem Tag der Auszahlung des Wiederbeschaffungswertes die Sache erledigt ist. Ich muss jetzt sogar für meine Buskarte aufkommen, da ich ja keinen Roller finde für 500 Euro. Hab ich da etwas falsch verstanden?
5 Antworten
Normalerweise muss die Versicherung Dir soviel zahlen, dass du dir wieder einen gleichwertigen Roller kaufen kannst (Also Alter, Laufleistung, PS usw.). Der Gutachter muss also so einen Roller wie deinen gefunden haben für 500€!? Zumindestsns müsste er seine Entscheidung ja rechtfertigen können! Hak da am Besten nochmal nach & lass Dir das nicht einfach so gefallen! Wenn du aber sagst, der Roller hat vor drei Jahren 900€ gekostet, könnte es schon sein, dass man so einen heute für 500€ bekommt?! Die alten Reparaturkosten (500€) darfst du da nicht mit reinrechnen - das ist ja keine Wertsteigerung in dem Sinne!
Die Reparaturkosten sind eine Wertsteígerung, z. B. habe ich einen nagelneuen Auspuff, nagelneue Reifen, eine neue Lackierung etc.
Leider sind viele Dinge im Leben nicht immer gerecht oder logisch. Aber bei solch geringen Beträgen würde sich auch ein Anwahlt nicht lohnen.
Jetzt sagt der Gutachter,
Hast du dabei von deinem Recht gebrauch gemacht und selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen deines Vertrauen beauftragt?
Als Geschädigter hast du das Recht dein Auto von einem unabhängigen Sachverständigen deiner Wahl besichtigen zu lassen und ein Gutachten erstatten zu lassen. In diesem Gutachten findest du dann Angaben zu den Reparaturkosten, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungswert, Wertminderung, Wertverbesserung. Die gegnerische Versicherung hat kein generelles Besichtigungsrecht.
Der Wiederbeschaffungswert beziffert den Wert, den dein Roller unmittelbar vor dem Unfall hatte. Es ist der Betrag den du jetzt aufwenden musst um einen gleichwertigen Roller bei einem seriösen Händler gebraucht zu kaufen. angefallene Reparaturen erhöhen den Wert normalerweise nicht. Verbesserungsmaßnahmen (welche?) können eine werterhöhende Eigenschaft haben, aber auch hierbei ist eine altersbedingte Minderung (Art Abschreibung) zu berücksichtigen.
Ich muss jetzt sogar für meine Buskarte aufkommen,
Dir steht doch jetzt Nutzungsausfall zu bzw. ein Mietroller für die Dauer der Ersatzbeschaffung. Die Wiederbeschaffungsdauer findest du auch im Gutachten (meist 10 bis 12 Tage)!
Angefallene Reparaturen und Verbesserungsmaßnahmen: 500 Euro.
Das interessiert keinen, nicht Standard und geht nur gerinfügig in die Bewertung mit ein.
Also ich denke nicht, das du hier nur 500€ bekommst, wenn du nicht Schuld warst.
Ich würde am besten nochmals bei Deiner Versicherung nachfragen, und dir werden dir sicherlich besser helfen, als was wir hier können - Tut mir Leid :/