Angeblicher Fahrraddiebstahl!
Hallo zusammen,
ich habe demnächst eine gerichtsverhandlung wo mir besonders schwerer diebstahl von einem fahrrad vorgeworfen wird. dazu ein paar fakten(zeiträume sind frei erfunden):
ein freund brachte im juni 2009 sein fahrrad mit zu mir und lies es dort erst mal bei mir stehen da er ständig bei mir war. als ich das fahrrad mal benutzt habe wurde ich von der polizei angehalten weil ich in der fußgängerzone gefahren bin. die seriennummer wurde kontroliert.alles in ordnung soweit.hab mir da auch keine sorgen gemacht.
aufgrund eines wohnungswechsels bat ich ihn das frahrrad abzuholen.stattdessen sollte ich es für ihn im internet zu verkaufen. das tat ich. sprach ja nichts dagegen.
dann gab es ein interessent ( anscheinend der damaliger "wirkliche" besitzer ) und der rief die polizei verständlicher weise.das fahhrrad wurde beschlagnahmt.
nun wird mir besonders schwerer diebstahl im zeitraum von 30.12.2008 bis 01.01.2009 vorgeworfen.angeblich ne kette aufgebrochen usw oO
mein kollege macht sowas nicht und er hat das fahrrad blöderweise fahruntüchtig gefunden und hat es wieder aufbereitet.
das ding ist das ich eine bewährung wegen diebstahl habe. aber wie gesagt ich wurde ja schon ca ein halbes jahr nach dem angeblichen tatzeitpunkt angehalten und alles war ok.
muss ich überhaupt zur gerichtsverhandlung? hab es schliesslich schwarz auf weiß das ich angehalten wurde. muss ich mir da ernsthaft sorgen machen ? :D ich hab damit schliesslich nichts zu tun.
hmmmmm....?!!??
9 Antworten
Ich beginne mal mit deiner letzten Frage und zwar, ja du mußt zur Verhandlung, denn wenn du fern bleibst, wird man dich vorführen. also gehe hin und erzähle dort die Wahrheit. Wenn dasFahrrad deinen Kollegen gehört hat, dann hast du einen Fehler gemacht indem du es bei ebay verkauft hast. Denn ein Verkauf erfodert einen Kaufvertrag wo eindeutig daraus hervorgeht, dass der Gegenstand dein Eigentum ist und keine Rechte Dritter besteht. Das hätte müssen dein Kollege, also der rechtmäßige Besitzer machen müssen. Wenn er dir einen Auftrag erteilt hat, es für ihn zu übernehme, so müßte er trotzdem den Kaufvertrag unterschreiben. Ich rate dir zur Gerichtsverhandlung zu gehen und dort das zu sagen was du uns hier mitgeteilt hast, nämlich die Wahrheit. Ich wünsche dir einen guten Ausgang und grüße dich herzlichst, bienemaus63
Hallo Aladin, für deine gute Bewertung bedanke ich mich sehr, ich freue mich über das Sternchen. Dir wünsche ich alles Gute und drücke dir fest die Daumen. Ganz liebe Grüße von bienemaus63
Denn ein Verkauf erfodert einen Kaufvertrag wo eindeutig daraus hervorgeht, dass der Gegenstand dein Eigentum ist und keine Rechte Dritter besteht.
In welchem Gesetz sollte das verlangt sein?
Immerhin hat er ja seine Kollegin damit beauftragt das Fahrrad zu verkaufen und er hatte sich ja auch als Eigentümer bei ihr mündlich ausgewiesen. Deine Ironischen Antworten kannst du bitte künftig stecken lassen. Ich denke schon, dass ich durchsehe.
Zur Verhandlung musst du auf jeden Fall erscheinen, wenn du keinen Vertreter hast, dann wird sich ja alles klären...!
da muss man extra von der arbeit ca. 350 km zu der verhandlung fahren obwohl man es schwarz auf weiß hat das man damit nichts zu tun hat!? ich könnte ko****. mfg
da muss man extra von der arbeit ca. 350 km zu der verhandlung fahren obwohl man es schwarz auf weiß hat das man damit nichts zu tun hat!? ich könnte ko****.
Das solltest du unbedingt - und zwar in genau diesen Worten - zu Beginn der Verhandlung dem Vorsitzenden erklären.
wieso sollte ich es nicht tun ?
Du solltest es unbedingt tun, das spart dann nämlich viel Zeit. Vielleicht kommst Du dann sogar früher nach Hause.
was erzählst du denn da
Ich erzähle gar nichts; Du tischst uns gerade eine Geschichte auf, bei der sich die Balken biegen und hast so putzige Ideen wie "wieso sollte ich mich nicht vor dem Richter in meiner unnachahmlichen Art gleich zum Horst machen". Und ganz ehrlich: Wer "gefundene" Fahrräder einfach behält, ist kein Stück besser als der, der das Schloß geknackt und das Rad mitgenommen hat.
Wie kannst du das beurteilen das es eine "geschichte" ist wo sich die balken biegen ? vielleicht habe ich ein wenig verwirrend geschrieben , es war schon spät. aber eine geschichte ist es nicht :) hört sich fast so an als wurde dir schon öfter mal ein fahrrad geklaut
Du solltest dir wegen deiner Vorstrafen lieber einen Anwalt nehmen.
Was hast Du denen eigentlich in der Vernehmung erzählt? m.E. ist es höchste Zeit für einen Anwalt.
Ich würde in diesem Fall auch einen Anwalt hinzuziehen.
LG Waringham
Noch so eine interessante Rechtsauffassung! Wie kann der Kollege "rechtmäßiger Besitzer" sein, wenn er eine Unterschlagung begangen hat?