Angeblicher Fahrraddiebstahl!

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich beginne mal mit deiner letzten Frage und zwar, ja du mußt zur Verhandlung, denn wenn du fern bleibst, wird man dich vorführen. also gehe hin und erzähle dort die Wahrheit. Wenn dasFahrrad deinen Kollegen gehört hat, dann hast du einen Fehler gemacht indem du es bei ebay verkauft hast. Denn ein Verkauf erfodert einen Kaufvertrag wo eindeutig daraus hervorgeht, dass der Gegenstand dein Eigentum ist und keine Rechte Dritter besteht. Das hätte müssen dein Kollege, also der rechtmäßige Besitzer machen müssen. Wenn er dir einen Auftrag erteilt hat, es für ihn zu übernehme, so müßte er trotzdem den Kaufvertrag unterschreiben. Ich rate dir zur Gerichtsverhandlung zu gehen und dort das zu sagen was du uns hier mitgeteilt hast, nämlich die Wahrheit. Ich wünsche dir einen guten Ausgang und grüße dich herzlichst, bienemaus63

bienemaus63  19.02.2014, 15:22

Hallo Aladin, für deine gute Bewertung bedanke ich mich sehr, ich freue mich über das Sternchen. Dir wünsche ich alles Gute und drücke dir fest die Daumen. Ganz liebe Grüße von bienemaus63

RobertLiebling  22.02.2014, 20:02

Denn ein Verkauf erfodert einen Kaufvertrag wo eindeutig daraus hervorgeht, dass der Gegenstand dein Eigentum ist und keine Rechte Dritter besteht.

In welchem Gesetz sollte das verlangt sein?

RobertLiebling  22.02.2014, 20:05

dein Kollege, also der rechtmäßige Besitzer

Noch so eine interessante Rechtsauffassung! Wie kann der Kollege "rechtmäßiger Besitzer" sein, wenn er eine Unterschlagung begangen hat?

bienemaus63  25.02.2014, 19:14
@RobertLiebling

Immerhin hat er ja seine Kollegin damit beauftragt das Fahrrad zu verkaufen und er hatte sich ja auch als Eigentümer bei ihr mündlich ausgewiesen. Deine Ironischen Antworten kannst du bitte künftig stecken lassen. Ich denke schon, dass ich durchsehe.

Zur Verhandlung musst du auf jeden Fall erscheinen, wenn du keinen Vertreter hast, dann wird sich ja alles klären...!

Aladin1987 
Fragesteller
 18.02.2014, 00:50

da muss man extra von der arbeit ca. 350 km zu der verhandlung fahren obwohl man es schwarz auf weiß hat das man damit nichts zu tun hat!? ich könnte ko****. mfg

wiseasanowl  18.02.2014, 00:56
@Aladin1987

da muss man extra von der arbeit ca. 350 km zu der verhandlung fahren obwohl man es schwarz auf weiß hat das man damit nichts zu tun hat!? ich könnte ko****.

Das solltest du unbedingt - und zwar in genau diesen Worten - zu Beginn der Verhandlung dem Vorsitzenden erklären.

Aladin1987 
Fragesteller
 18.02.2014, 00:59
@wiseasanowl

wieso sollte ich es nicht tun ?

noses  18.02.2014, 01:32
@Aladin1987

Du solltest es unbedingt tun, das spart dann nämlich viel Zeit. Vielleicht kommst Du dann sogar früher nach Hause.

Aladin1987 
Fragesteller
 18.02.2014, 01:49
@noses

was erzählst du denn da

noses  18.02.2014, 13:17
@Aladin1987

Ich erzähle gar nichts; Du tischst uns gerade eine Geschichte auf, bei der sich die Balken biegen und hast so putzige Ideen wie "wieso sollte ich mich nicht vor dem Richter in meiner unnachahmlichen Art gleich zum Horst machen". Und ganz ehrlich: Wer "gefundene" Fahrräder einfach behält, ist kein Stück besser als der, der das Schloß geknackt und das Rad mitgenommen hat.

Aladin1987 
Fragesteller
 19.02.2014, 00:55
@noses

Wie kannst du das beurteilen das es eine "geschichte" ist wo sich die balken biegen ? vielleicht habe ich ein wenig verwirrend geschrieben , es war schon spät. aber eine geschichte ist es nicht :) hört sich fast so an als wurde dir schon öfter mal ein fahrrad geklaut

Du solltest dir wegen deiner Vorstrafen lieber einen Anwalt nehmen.

Was hast Du denen eigentlich in der Vernehmung erzählt? m.E. ist es höchste Zeit für einen Anwalt.

Ich würde in diesem Fall auch einen Anwalt hinzuziehen.

LG Waringham