Wer zahlt bei Fahrraddiebstahl nach Unfall?
Hi, ich habe mir schon öfters folgendes Szenario ausgedacht.
Ich werde beim Radfahren z.B. von einem Rechtsabbieger über den Haufen gefahren und liege verletzt oder bewusstlos auf dem Boden und werde ins Krankenhaus gebracht.
Sollte bei diesem Unfall jemand mein Fahrrad (ein sehr teures E-Bike) klauen, kommt dann dafür jemand (zb der unfallverursacher oder seine versicherung) für den Verlust/Diebstahl des Bikes auf, oder gibt es Anzeige gegen Unbekannt und ich bleibe höchstwahrscheinlich auf dem Verlust/Diebstahl sitzen? (Diebstahlversicherung habe ich keine)
6 Antworten
zb der unfallverursacher oder seine versicherung
Blöde Frage: Warum sollte der der Unfallverursache (oder seine Versicherung) für einen Diebstahl aufkommen, den er nicht begangen hat?
Er hat nen Unfall verursacht, ja. Aber nichts gestohlen.
Das läuft in dem Fall ganz genau so, wie sonst auch bei einem Fahrraddiebstahl: Kann der Dieb ermittelt werden, muss er natürlich den Schaden begleichen (musst du ggf. zivilrechtlich einklagen). Ansonsten greift entweder deine Versicherung oder du schaust in die Röhre.
wie das in der theory ausschaut kann ich dir leider nicht sagen.
Kurz gesagt: Wehn kümmert ein demoliertes E-Bike und fällt sicher jemanden auf wenn man das klaut, davon abgesehen sind das ein Diebstahl und ein unfall (2 verschiedene sachen)
Aber wenn so ein unfall passieren sollte gilt es mal die schuld zu klären jenachdem kümmert sich die versicherung dann darum.
So wenn der unfall entstanden ist du bewustlos / verletzt am boden liegst:
bei verletzt siehst du ja trotzdem wer dein fahrrad klaut, durch das adrenalin wirst du auch keine schmerzen spüren und könntest denjenigen sogar meist verfolgen.
Bewustlos schaut die sache anders aus, da ein unfall in der regel von mehreren augenzeugen gesehen wird werden diese dafür sorgen das dir nichts geklaut wird. Außerdem ist der autofahrer mit hoher wslkeit nicht verletzt. Dieser wird sich als erstes um dich kümmern und dannach schauen das die einsatzkräfte kommen.Wenn diese vorort sind kümmert man sich um die bereinigung der fahrbahn (wegräumen was im weg steht) wenn das fahrrad bis dahin noch nicht zu dir gekommen sein sollte, wird das die polizei mitnehmen und zur dienststelle bringen.
Wenn das am A der welt ohne augenzeugen usw. passieren sollte und dir das fahrrad geklaut werden sollte.Was dir egal sein sollte sollange du keine folgeschäden hast. Wirst du eine anzeige gegen unbekannt schreiben.
Der autofahrer wird wsl als zeuge zur einvernahme kommen müssen alleine wegen des unfalls,da kann man ihn nach dem fahrrad fragen.
Wobei es halt schwachsinnig ist ein demoliertes fahrrad mitzunehmen.
Ob es dir dann ersetzt wird wage ich zu bezweifeln.
lg
ok, danke
Wobei es halt schwachsinnig ist ein demoliertes fahrrad mitzunehmen.
Warum? Fahrräder werden bei Unfällen in der Regel nicht allzu schwer beschädigt. Da muss mal ein Laufrad oder eine Gabel getauscht werden, ne Bremsscheibe gerichtet... ein vergleichsweise geringer Aufwand.
Wenn du da keine Versicherung hast, die das absichert, dann bleibst du natürlich auf den Schaden sitzen. Außer natürlich der Dieb wird gefasst und kann dann auch die von dir dann gestellten Forderungen bezahlen.
Wieso das ganze aber mit einem Unfall in Verbindung gebracht wird verstehe ich nicht. Der hat damit so gar nix zu tun. Es geht um Diebstahl.
Ist dann versicherungstechnisch nur einfacher Diebstahl. Ändert aber dann eher nix an der Situation, da ja keine Versicherung vorhanden ist.
Generell: keine Versicherung -> kein Versicherungsschutz
Besonders abwegig ist die Frage eigentlich nicht. Man kann es wohl ablehnen, "unverständlich" ist sicherlich etwas anderes.
Deine Meinung. Es ist unverständlich, da es keinen offensichtlichen Zusammenhang gibt.
Der Unfall ist kausal für den Diebstahl (bzw. den Schaden)? Wie gesagt, klar kann man das ablehnen, aber der Zusammenhang liegt doch völlig auf der Hand.
Der Unfallgegner haftet für Beschädigungen aber auch für den Verlust der Sache, sofern Sie Kausal steht.
Ausnahme:
Sofern ein Dritter die beschädigte Sache in Obhut genommen hat. Dann er
Sollte bei diesem Unfall jemand mein Fahrrad (ein sehr teures E-Bike) klauen, kommt dann dafür jemand (zb der unfallverursacher oder seine versicherung) für den Verlust/Diebstahl des Bikes auf,
Deine eigene Teilkasko-Versicherung würde leisten, falls du eine abgeschlossen hast.
hab das ganze mit dem Unfall in Verbindung gebracht weil ich mein Rad sonst immer mit einem guten Schloss einsperre. Wenn ich bei einem Unfall ausgenockt werde kann ich das Rad ja meistens nicht mehr sichern, insb. wenn ich bewusstlos bin.