Angebliche Fahrerflucht,mit Firmenwagen Versicherung will Geld?

4 Antworten

An einem zukünftigen Unfall könntest du vielleicht Schuld sein - an dem geschilderten Ereignis bist du Schuld. Daher hat der Versicherer den Schaden reguliert. 

Dein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort war strafbar und führt nun wegen Verletzung der Obliegenheiten zum Regress gegen dich. Verfahrenseinstellung ist ungleich Freispruch.

Trotzdem wurdest du nicht verurteilt, was m.E. für den berechtigten Regress erforderlich ist.

In deutschland gibt es die Unschuldsvermutung, wenn ein Verfahren eingestellt wird und keine gültigen Beweise vorhanden sind, ist man auch nicht schuldig. Versicherungen sind natürlich immer Geldgierig und versuchen dem Kunden immer Geld aus der Tasche zu ziehen. Hier empfielt sich ein guter Anwalt.

FreierBerater  16.07.2015, 08:12

Quatschkommentar!

Den wesentlichen Punkt hast du in deiner Frage schon beantwortet!

Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt weil "die Schuld zu gering" ist. Das besagt, dass deine Schuld zu gering ist.

Das heisst, dass du die Fahrerflucht begangen hast aber der Staat will dir nichts anhängen.

Fahrerflucht ist eine vorsätzliche Straftat. Bei solchem Verhalten hat die Versicherung das Recht dich in Regress zu nehmen. Wie hoch die Regressforderung ist kann ich dir nicht sagen. MfG

snedreg 
Fragesteller
 15.07.2015, 20:32

da muss ich mich berichtigen. es stand : weil die schuld als gering anzusehen wäre 

... natürlich verlangt die Versicherung ihre Leistungen zurück und auch eine Rückstufung erfolgt obendrauf. Wie kann man/Frau nur diese einbinden? Jeder weiß das doch und regelt den angerichteten Schaden ohne die Versicherung.

snedreg 
Fragesteller
 15.07.2015, 20:24

nu ich war auf arbeit.  bekam Anruf von meiner firma ich müsse sofort zum objekt zurück . die polizei wartet. da war nix mehr ohne. 


schleudermaxe  15.07.2015, 20:31
@snedreg

... verstehe ich nicht. Was hat denn die Polizei mit der Versicherung am Hut?????