Brief von Staatsanwaltschaft wegen angeblicher Fahrerflucht.

15 Antworten

Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, da man Dir wohl nichts nachweisen kann. Wenn tatsächlich kein Unfall passiert ist und sich die Frau das alles nur ausgedacht hat, hätte ich die Gegenanzeige z. B. Verleumdung oder wie auch immer vermutlich schon direkt gemacht. Jetzt im Nachhinein wirkt das seltsam. Ich kann mir nicht vorstellen, dass noch eine Versicherung auf Dich zukommt. Was haben sie gegen Dich in der Hand - ja wohl nichts. Da hast Du viel Ärger mitmachen müssen, aber ist ja scheinbar nochmal gut ausgegangen.

Einstellung nach 170 (2) ist eine Einstellung 1. Klasse; sie bedeutet, dass der StA keinen Anhaltspunkt zur Erhebung einer Klage sieht, also es ihm am Tatverdacht mangelt.

Unter dem Strich bedeutet die Einstellung, dass du allseits "aus dem Schneider" bist.

Wenn du es genau wissen willst, welcher Sachverhalt dem Ermittlungsverfahren zugrunde lag, solltest du Einsicht in die Ermittlungsakten verlangen (§ 147 Abs. 7 StPO). Viel Hoffnung, dass gegen den Anzeigeerstatter ein Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung oder sogar Vortäuschung einer Straftat eröffnet wird, solltest du dir aber nicht machen.

An deiner Stelle würde ich die Sache als "erledigt" abhaken und nichts mehr machen.

Da steht doch eindeutig, dass das Verfahren EINGESTELLT wurde. Also NICHTS passiert.

Eingestellt bedeutet man hört auf etwas zu tun. Es passiert nix mehr, die sache ist aus der Welt!

Du bist raus aus der Nummer.

Es wurde doch eindeutig festgestellt, das du nicht an einem Unfall beteiligt warst und das Verfahren eingestellt wurde.

Also braucht deine Versicherung auch nicht zu zahlen und dementsprechend wirst du auch nicht zum Regress auffgefordert werden.

Bitte mache eine Kopie des Schreibens von der Staatsanwaltschaft und sende diese zur Versicherung, damit die auch wirklich nichts zahlen.

Es werden immer Lackspuren von den Fahrzeugen genommen und miteinander verglichen, Stimmen diese Lackspuren nicht mit den Lackspuren des geschaedigten Fahrzzeuges ueberein, dann ist der Beweis erbracht, das du nicht an dem Unfall beteiligt warst.

Wenn dir der Name der Fahrerin bekannt ist, dann kannst du sie selbstverstaendlich bei der Polizei anzeigen beispeilsweise wegen Falschaussage usw.