Angeblich zu schnell ohne Beweis? Kann Polizei Verwarngeld verlangen?

12 Antworten

Hallo,

eine genaue überhöhte Geschwindigkeit kann dir nicht unterstellt werden, solange keine Messung erfolgte.

Eine "Schätzung" kenn ich nur bei wenigen Tatbeständen, im vorliegenden Fall fallen mir ein:

Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigtem Bereich nicht eingehalten, sofern nicht mehr als 10 km/h zu schnell (PKW)

Bußgeld: 20€

Geschwindigkeit trotz Bahnübergang,

besonderen Verhältnissen auf Straßen oder schlechten Sichtverhältnissen nicht angepasst

Bußgeld: 100€, 1 Punkt

Gerade Schrittgeschwindigkeit lässt sich leicht einschätzen - bzw. ob es eben schneller als Schrittgeschwindigkeit war.

Meine Anzeigen diesbezüglich wurden entweder alle bezahlt oder anschließend vom Gericht bejaht - wobei letzteres natürlich für den Fahrzeugführer dezent teurer wurde.

In dem von dir geschilderten Fall geh ich also von einer Buße in Höhe von 20€ aus, zuzüglich Auslagen und Gebühren, also bei uns in Bayern wären das nochmal 25€.

Dagegen kannst du Einspruch einlegen, dann geht das ganze vor Gericht... keine Ahnung wie die Gerichte das in anderen Bundesländern handhaben, wie gesagt, bei uns in Bayern kann ich aus Erfahrung sagen, dass der Fahrzeugführer immer zahlen durfte...

Kann Polizei Verwarngeld verlangen?

Hast du doch gesehen, dass sie das können.

Sollte dir das in Österreich passiert sein, so ist das so, dass österreichische Polizisten eine gefahrene Geschwindigkeit auch schätzen dürfen. Nur machen sie das kaum noch.

Hi,

Wie ist der weiter Verlauf.

Sofern sich das tatsächlich so zugetragen hat, wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet und Du erhälst in einigen Wochen ein Schreiben der Bußgeldstelle, wo Du dich zu dem Vorfall äußern kannst.

Die meinten dass ich angeblich zu schnell gefahren bin aber ohne Beweis. „Augenscheinlich“ können die das beweisen meinten die.

Es gibt durchaus Fälle, wo Zeugenaussagen ausreichend sind. "Zu schnell" bedeutet keineswegs nur Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (was nur mit Geschwindigkeitsmessung nachweisbar ist), sondern auch das Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit.

Letzteres fällt unter die Tatbestandsnummer 103600 und würde 100 € Bußgeld sowie einen Punkt in Flensburg bedeuten.

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.net/geschwindigkeitsueberschreitung/

LG

In Zone wo Schritt nur erlaubt ist bist DU mit 25 -30 durchgerast da ist die Anzeige für den Richtigen gekommen und das kann jeder erkennen das du da durch RAST selbst wen da 30 ist und du mit 50-60 da durch schießt erkennt das fast jeder da hat die Polizei vollkommen RECHT dir ein dickes Ei zu verpassen .

Selbst auf der Landstraße 10 zu schnell kann tödlich enden :

Sie fahren mit 100 km/h auf der Landstraße, erkennen in 50 Metern Abstand ein Hindernis und leiten eine Vollbremsung ein.

Die Aufprallgeschwindigkeit beträgt 64 km/h.

Der ADAC hat das Szenario nun modifiziert, die Ausgangsgeschwindigkeit um lediglich zehn Stundenkilometer auf Tempo 110 erhöht.

Wegen des längeren Reaktions- und Bremsweges erhöht sich die Aufprallgeschwindigkeit überproportional auf 80 km/h.

Dommie1306  27.04.2018, 06:22

Da gibts auch noch ein anderes Beispiel:

In einer 30er Zone fahr ich 30 km/h und auf einmal springt ein Kind zwischen den geparkten Autos hervor. Ich leite sofort eine Gefahrenbremsung ein und komme mit der Stoßstange am Kind zum stehen.

Fragestellung: Wie schnell wäre ich zum Zeitpunkt des Erfassens des Kindes noch gewesen, wäre ich statt 30 km/h 50km/h gefahren?

Antwort: 41-42(!!!) km/h!

wiki01  27.04.2018, 07:29
@Dommie1306

Das wäre gleichbedeutend mit wahrscheinlich tödlichen Verletzungen beim Kind.

Dommie1306  27.04.2018, 07:30
@wiki01

Jup...

Da Du das Verwarngeld vor Ort abgelehnt hast, wird jetzt durch die Behörde ein Bußgeldverfahren eröffnet.

Dies kostet dich wenn der dir vorgeworfene Verstoß rechtskräftig werden sollte mindestens zusätzlich 28,50€ Gebühren + Bußgeld. Schlauer wäre es gewesen das geringe Verwarngeld von lass mich raten 15,-€ zu akzeptieren.

Die können nichts beweisen.

Geschulte Beamten vor Ort können dies anhand einer Schätzung, gerade im verkehrsberuhigenden Bereich wie Du in einer Antwort kommentierst Schrittgeschwindigkeit gilt, sehr gut beweisen durch ihre eigene Zeugenaussage.