Angeblich durch gesperrte Straße gefahren?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo leyer,

Verwarnungsgelder werden im vereinfachten Bußgeldverfahren erhoben. Das heißt:

  • es gibt keinen Anhörungsbogen,
  • es gibt keine Bußgeldbescheid und
  • es wird keine Verwaltungskostenpauschale von 28,50 Euro erhoben

Sondern es wird nur die schriftliche Verwarnung mit dem Angebot die Angelegenheit mit fristgerechter Zahlung eines Verwarnungsgeldes aus der Welt zu schaffen.

Bei nicht fristgerechter Zahlung oder Einspruchs wird ein reguläres Bußgeldverfahren eingeleitet.

Wird das Verfahren aufgrund Deiner Einlassung eingestellt, bleibt die Angelegenheit für Dich ohne Folgen, sprich Du musst nichts zahlen 

Wird das Verfahren aber nicht eingestellt, kommen zum Verwarnungsgeld noch die Verwaltungsgebühren von 28,50 dazu.

Gegen den Bußgeldbescheid könntest Du zwar auch Einspruch einlegen, müsstest aber im Falle des Unterliegens noch zusätzliche Verfahrenskosten tragen.

Ob es in Deinem Fall nun sinnvoller ist die 20,00 Euro zähneknirschend zu bezahlen oder das Risiko der möglichen zusätzlichen Verwaltungs.- und Verfahrenskosten einzugehen vermag ich nicht zu sagen, da ich die Beweislage in Deinem Fall aussieht.

Schöne Grüße
TheGrow

Ich bin erst durchgefahren als die Straße wieder offen war

Was bedeutet das? Das man durchfahren konnte?

Wenn jedoch das Zeichen 250 dennoch dort angebracht war, dann konnte man zwar, durfte aber nicht.

Einspruch einlegen bring nur was, wenn Du glaubhaft machen kannst, dass das Zeichen 250 dort nicht vorhanden war. Es kommt da nicht drauf an,ob noch andere Absperrungen dort waren, vorher dort waren und dann nicht mehr, es geht nur um dieses Zeichen.

Wenn Du Einspruch einlegst, dann bedenke, dass das dann nicht 20 Euro sondern 48 Euro kostet, wenn der Einspruch abgelehnt wird. Da kommen dann die Bearbeitungsgebühren i.H.v. 28 Euro dazu.

Danach müsstest Du klagen. Hierzu müsste st Du einen Anwalt beauftragen und die Gerichtskosten im Voraus entrichten - muss der Kläger immer.

Die Chancen stehen eher gegen Dich bei der Sache, wei willst Du glaubhaft machen, dass das Zeichen dort nicht angebracht war?

Von daher, Kleinpippifax, zahl halt und gut ist.

leyer 
Fragesteller
 02.02.2017, 14:48

Das Schild war da, aber mit dem zusatzschild von 7:30-8:00 und 12:45-13:30. um 13:17 soll ich angeblich durchgefahren sein, dabei war ich da an einem anderen Ort wo ich meine Freundin abholte. Um 13:40 Bin ich dann durchgefahren. 

Mit freundlichen Grüßen 

feinerle  02.02.2017, 14:51
@leyer

Kannst Du das glaubhaft machen?

Hat z.B. Deine Freundin noch die Erinnerung, dass sie auch vor Gericht mit Sicherheit sagen kann, dass Du um 13:17 Uhr mit ihr wo anderst warst?

Man wird ihr die Frage auch stellen, ob sie zu diesem Zeitpunkt oder um diesen herum auf die Uhr geschaut hat und warum.

Wenn ja, kannst Du das natürlich probieren und sie als Zeugin angeben. Wenn nicht, dann eher nicht.

leyer 
Fragesteller
 02.02.2017, 14:52
@feinerle

Ja weil es an einem Donnerstag war und ich sie jeden Donnerstag um die Zeit dort abhole. 

Ps. 2 Freundinnen.

leyer 
Fragesteller
 02.02.2017, 15:11
@leyer

Naja da sieht man wieder mal wo unsere Steuergelder hingehen... 

des nächste is dann, das Gericht glaubt dem Polizisten sowieso mehr, weil er Beamter ist. So Leute gehören aus dem Verkehr gezogen, naja aber danke 

feinerle  02.02.2017, 17:03
@leyer

Ja weil es an einem Donnerstag war und ich sie jeden Donnerstag um die Zeit dort abhole.

Das reicht nicht. Es muss explizit in diesem einen Fall klar werden, dass man genau hierbei exakt jeweils auf die Uhren geschaut haben mag.

Man wird hierzu den gesamten Vorgang abfragen, exakt mit Uhrzeiten und wer, wann und warum jeweils genau wo auf die Uhr geschaut hat.

Eine Unstimmigkeit, eine zu algemeine Antwort und Du kannst das vergessen.

vergiss es... wenn die das Einstellen kostet die Bearbeitung 25,00

leyer 
Fragesteller
 02.02.2017, 14:35

Hm, aber kann ja nicht sein das ich jetzt 20 Euro oder mehr bezahle für etwas das ich nicht getan habe. Nur weil der Polizist privat ein Problem mit mir hat.

MKausK  02.02.2017, 14:39
@leyer

ich bin bei Elektroschild auf dem 120 stand 110 gefahren , an einem Blitzer vorbei keiner wurde geblitzt ich wurde auf dem nächsten Schild stand 100.

Widerspruch abgelehnt...Bearbeitungskosten 25,00

klär das mit dem Bullen anders... aber lass Zeit verstreichen