Strafzettel mit falschem Datum - Nachträgliches Ändern -> Urkundenfälschung?
Am 16.11.2012 hab ich in Eichstätt in Fahrtrichtung links geparkt, das gebe ich auch zu, denn ich habe mich einfach in die Reihe gestellt.. Ein Sprinter hat rechts eine Gasse versperrt, so dass ich nicht gesehen habe, dass die Einbahnstraße zu Ende war. Auf der Verwarnung mit 15€ steht allerdings der 15.11.1992, da gab es weder das Auto, nach mich, noch meinen Führerschein. Ich habe einen Brief nach Eichstätt geschickt, weil ich bei der örtlichen Polizei gefragt habe was ich tun soll. Die Eichstätter haben ihn aber nicht weiter nach Straubing zum Polizeiverwaltungsamt geschickt, sondern scheinbar behalten. Gestern kam ein Brief von Straubing mit dem richtigen Datum. Das heißt der Polizist (es war schon nachts und die Verwarnung kam direkt von der Polizei) hat also scheinbar nachträglich noch das Datum geändert. Zählt dies jetzt als Urkundenfälschung? Muss ich das jetzt Zahlen? Die Anhörung hab ich werde ich auf jeden Fall wegschicken.
7 Antworten
Wenn du Widerspruch einlegst bekommt der Beamte der dir die Owi-Anzeige geschrieben hat normalerweise von der Bußgeldstelle Post und hat eine Stellungnahme dazu zu schreiben.
Wenn er sich also im Datum verschrieben hat dann kann er dies in der Stellungnahme richtig stellen... und dann stimmt die Anzeige wieder... hat nix mit Urkundenfälschung zu tun.
ja das ist Urkundenfälschung und die kannst du anfechten
Unsinn.
Konnte ich, und ich musste nicht zahlen :)
Du hättest Dich wegen des Datums nicht so früh um Korrektur bemühen dürfen, nun musst Du wohl zahlen. Hättest Du Dich nicht darum gekümmert, dann hättest Du ein Grund für die Nichtzahlung des Verwarnungs-bzw. Bussgeld. Urkundenfälschung? Wenn ich Dich richtig verstanden habe, wurde die Urkunde eingezogen und Dir eine neue ausgestellt. Es wurde also keine Urkunde verfälscht. Und wenn die Behörde das Datum handschriftlich geändert hätte wäre es auch keine Urkundenfälschung, denn der Urkundenaussteller ist berechtigt die Urkunde auch zu verändert. http://www.uni-marburg.de/fb01/lehrstuehle/strafrecht/safferling/safferling_vermat/safferling_archiv/ss07_exrep_strbt/exrepstgb-urkundsdel
Also wurde gänzlich keine Urkunde verfälscht. Wenn Du die Anhörung wahrheitsgemäß beantwortest kommst Du um die Zahlung wohl nicht herum. Versuche doch den gleichen Text den Du im Brief geschrieben hast auch in der Anhörung zu schreiben. Mal sehen was passiert. http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/verjaehrung.php
Ich hab den Brief von davor einfach mitgeschickt.. Mal schauen, was dieses mal passiert
wird warscheinlich ein schreibfehler sein.
Das Problem hierbei ist, dass das "Knöllchen" meist nicht mehr als ein Hinweis für den Kraftfahrer ist, dass er etwas falsch gemacht hat und demnächst ein entsprechendes Schreiben kommt. Und dieses Schreiben ist das Entscheidende: wenn DORT ein falsches Datum steht, kann man es entsprechend behandeln. Aber da hier bereits im "vorauseilenden Gehorsam" auf den Fehler hingewiesen wurde ... Verwarnungsbescheid ist korrekt, Tatzeit ist dort korrekt angegeben - Pech gehabt.
Also im ersten Brief hab ich das geschrieben: Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe gestern, am 16.11.2012 in Eichstätt, folgende Verwarnung an meinem Auto gefunden: Dann kam eine Kopie von der Verwarnung. Das Datum dieser Verwarnung weist vermutlich auf eine Verjährung hin. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich weder einen Füherschein, noch war ich auf der Welt. Muss ich das trotzdem bezahlen??? (sollte als rhetorische Frage gelten..) Mit freundlichsten Grüßen (Übertreibung) Doris Steiner
Eine neue Urkunde wurde mir nicht ausgestellt, mich hat nur der Brief mit der Anhörung erreicht, in dem allerdings wirklich der 16.11.2012 stand..