Strafzettel an nur einen Falschparker erlaubt? Tüv Kontrolle auf Privat Parkplatz?

10 Antworten

schätze, der der das Ticket von der Polizei bekommen hat, war was anderes oder ein Gefahrenpotenzial - die Übrigen werden dem Ordnungsamt überlassen - da ruhender Verkehr

Privatparkplatz , Grund gehört zum Wohnobjekt - da kann und wird die Polizei nicht einschreiten

Privatparkplatz , Grund gehört zum Wohnobjekt - da kann und wird die Polizei nicht einschreiten

Falsch.

@wiki01

ach neee, Begründung?? hab es selbst durch

  1. Frage ja darf er.
  2. Frage- Ja darf er. Was anderes währ es, wenn es ein eingezäuntes Grundstück währ, das dürfte er nicht betreten und hier dürften auch Fahrzeuge mit abgelaufenen Tüv stehen. Nicht aber auf einem öffentlich begehbarem Grundstück, auch wenn es Privat ist.

Hallo,

prinzipiell sind unterliegt die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten unserem Opportunitätsprinzip, das heißt, wir verfolgen diese nach eigenem Ermessen.

Haben nun die Kollegen für sich entschieden, dass das "Entgegen der Fahrtrichtung Parken" bei allen drei falsch geparkten Fahrzeugen geduldet wird, der vorderste aber zu weit in der Kreuzung steht, dann ist eine VmZ (Verwarnung mit Zahlungsaufforderung) nur für dieses Fahrzeug in Ordnung.

Was auch oft vorkommt: Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen werden selten mit einer VmZ bedacht, da Deutschland Bußgelder nur in Österreich eintreibt. Heißt, wenn ich ein Fahrzeug mit spanischem Kennzeichen eine VmZ wegen Falschparken dranhäng und der Halter bzw. Führer nicht zahlt... ist das halt so. Und jetzt rate mal, wieviel von denen zahlen ;-) Deswegen gibt es genügend Kollegen - mich eingeschlossen - die sich die Arbeit bei ausländischen Kennzeichen sparen... da es aber einfach dämlich ausschaut, von 5 Fahrzeugen nur 2 aufzuschreiben, verwarne ich zumindest dann überhaupt keinen...

TÜV:

TÜV ist tatsächlich eine der Sachen, die wir auch auf einem Privatgrundstück verwarnen. Hintergrund ist die Begrifflichkeit des "Privatgrundes".

Es gibt in Deutschland drei Arten von Verkehrsgrund:

  1. Rechtlich-öffentlicher Verkehrsgrund: Das sind alle gewidmete Straßen.
  2. Tatsächlich-öffentlicher Verkehrsgrund: Verkehrsflächen, die zwar eigentlich einer Privatperson gehören, aber auf die jeder fahren kann (z.B. bei einer Tankstelle).
  3. Privatgrund: Privatgrund ist ausschließlich der Grund, der nicht von jedem befahren werden kann, z.B. indem der Grund mit einer Schrank abgesperrt ist, die nur mit einem Mitarbeiterchip zu öffnen ist => Das heißt, der Personenkreis der Benutzer ist eingeschränkt.

Daraus folgt, so wie du die Parksituation schilderst, dass bei euch tatsächlich-öffentlicher Grund vorliegt und das Fahrzeug einen gültigen TÜV braucht.

Siehe auch diesen Artikel hierzu:

https://www.focus.de/auto/news/ungenutzte-autos-ohne-tuev-plakette-droht-auch-auf-privatgrund-bussgeld_aid_570629.html

Nur weil du Miete für den Parkplatz zahlst, ist er noch lange kein Privatgrundstück, sondern zählt weiterhin zum öffentlichen Verkehrsraum. Hier darf kein Auto welches nicht verkehrsbereit ist abgestellt werden. (Unerlaubte Sondernutzung, ist im Landes Wege- und Strassenrecht geregelt.

Die Polizisten können einen Strafzettel geben, müssen es aber nicht. In dem Fall war wohl das Parken im Kreuzungsbereich und somit eine Gefährdung.

Ansonsten ist für die Parkraumüberwachung eher die Stadt zuständig.

das habe ich schon mal nachgefragt da ist bei uns die Polizei zuständig da es auf grund der falschparker schon mehrfach von uns mieter beschwerden gegeben hat da man seinen Parkplatz sehr schlecht verlassen kann da die straße sehr eng ist es passen pro seite ein fahrzeug auf die farbahn und das war kein platz eigentlich vorhanden für längs parkende autos. Selbst die Hausverwaltung hat schon versucht in unserer Straße ein Vollzeit Parkverbot zu beantragen das aber abgelehnt wurde. Da der Herr vom Ordnungsamt da war als alle in der Arbeit waren und die Straße leer war.

Derzeit ist das Halteverbot nur von November bis März da bei Schneefall kein durch kommen mehr ist da man die straße nicht frei räumen kann

@Chaot85

In der Allgemeinen Rechtssprechung wird eine Straßenbreite von 3,05 m als ausreichend angesehen. 2,55 = höchste zugelassene Breite + 25 cm auf jeder Seite. Ist diese Restbreite vorhanden darf geparkt werden.

Dürfen ist immer so eine Sache.

Ein Polizist ist - soweit ich weiß - nicht dazu verpflichtet jede Ordnungswidrigkeit zu beanstanden. Ob und wie er das macht wird in sein Ermessen gelegt, ansonsten müsste die Polizei ja ständig jeden 2. Autofahrer raus winken, weil dieser 5 Km/h zu schnell unterwegs war.

In deiner Situation ist es allerdings schon sehr merkwürdig, dass nur einer der Falschparker bemängelt wurde.

Zu 2.: Gegen das Gucken verstößt meines Erachtens nichts, allerdings dürfte er so gesehen nicht mehr als einen Hinweis hinterlassen, dass der TÜV abgelaufen ist, da sich der PKW zu der Zeit ja nicht im Straßenverkehr befindet und somit nicht dafür bestraft werden kann.

ich finde das halt einfach so nicht korrekt, da falsch parken, falsch parken ist und gegen die fahrtrichtung bleibt gegen die fahrtrichtung und dann müssen alle gleich behandelt werden entweder einer oder gar keiner

@Chaot85

Nein, das stimmt so nicht. Nur weil es deinem Gerechtigkeitssinn widerspricht ist es noch lange kein Unrecht.

@Chaot85

Tja, vielleicht hatten sie aber dann was Besseres (im Sinne von was Wichtigeres) zu tun?

@Chaot85
ich finde das halt einfach so nicht korrekt

Völlig wurscht, was du als gerecht empfindest, und was nicht.

War das Ticket evtl, weil er zu nahe an der Kurve / Einmündung stand und damit die Sicht behindert hat ? - Dann war es nämlich richtig, daß es ihn und nur ihn erwischt hat.

Zu 2.: Gegen das Gucken verstößt meines Erachtens nichts, allerdings dürfte er so gesehen nicht mehr als einen Hinweis hinterlassen, dass der TÜV abgelaufen ist, da sich der PKW zu der Zeit ja nicht im Straßenverkehr befindet und somit nicht dafür bestraft werden kann.


In dem Fall nicht richtig... der TÜV darf auch bei geparkten Fahrzeugen verwarnt werden, wenn es sich um einen "tatsächlich-öffentlichen Grund" handelt...