Ist dieser Strafzettel ungültig, bzw. überhaupt gültig?
Hallo zusammen,
ich habe heute die Parkuhr falsch eingestellt, und habe deshalb einen Strafzettel bzw. Verwarnung mit Zahlungsaufforderung über 10 Euro ausgestellt bekommen. Auf dem Strafzettel steht Reiferbrunner Straße. Geparkt habe ich aber in der Martin- Luther - Straße.
Kann ich dagegen Einspruch einlegen und wenn ja wie funktioniert das? Reicht es wenn ich zur Polizei gehe und sage, dass der Tatbestand falsch ist, eventuell es mit einem von meinem eigens aufgenommenen Fotos untermauer?
Wie auf dem Foto zu erkennen, stand mein Foto genau in der Markierung, also eigentlich in der Martin-Luther-Straße oder etwa nicht?
lieben Gruß Leila
11 Antworten
Eine Verwarnung wird wirksam, wenn man das Verwarngeld bezahlt und mit der Verwarnung einverstanden ist.
Wenn es Dir lieber ist, mit der Verwaltungsbehörde darüber zu diskutieren, wie die Straße heißt, dann wird sich das einrichten lassen und Du wirst dann einen Bußgeldbescheid mit der richtigen Angabe erhalten. Die Verfahrenskosten musst Du allerdings dann ebenfalls tragen.
Noch kostet der Spaß nur 10 Euro.
das ist immer so eine Sache die einen sehen das so die anderen so aber rechtlich wäre es die Martin-Luther straße und damit kannst du dann zur Polizei gehen
Du kannst gar nichts unternehmen und dann erhältst Du irgendwann den Bußgeldbescheid. Das sind dann 10 Euro plus Verwaltungsgebühren. Dann kannst Du Widerspruch einlegen und und und...
Wenn Du dann anführst, dass die Straße falsch bezeichnet ist, dann wird der Bußgeldbescheid korrigiert und Du hast das Bußgeld und die Bearbeitungsgebühren trotzdem an der Backe.
Die Örtlichkeit des Parkverstosses ist auch durch die angeblich falsche Angabe eindeutig. Zahl und spar dir den Stress, kann nur noch teurer werden.
Der Parkplatz befindet sich ja auf keiner Straße, sondern auf einem Grundstück. Rechtlich kommt es dann darauf an, welcher der beiden Straßen dieses Grundstück zugeschrieben ist.