Angaben gegenüber dem Nachlassgericht!

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn da Zeche an das liebe Gericht gezahlt wurde, kehrt man die Anlage auch gerne unter den Tisch; bestehen keine persönlichen Interessen wird das eventuell Konsequenzen haben, auf jeden Fall wird aber die Adresse berichtigt.

Rubensstut6 
Fragesteller
 11.12.2013, 16:10

in jedem Fall wird ein Anwalt eingeschalten, der mit Sicherheit auf diesem Tatbestand herum reitet.

zuckerschnute9  12.12.2013, 07:19
@Rubensstut6

Das ist nur zu empfehlen.

Da der "scheinbare" Erbe Angaben zum Halbbruder macht, wird das Nachlassgericht diesen ausfindig machen- kann aber dauern, wenn noch Nachfragen wegen eines neuen Wohnortes etc. erfolgen müssen. Es geht ja darum, dem potentiellen Erben die Möglichkeit zu geben, das Erbe auszuschlagen- solange bleibt alles in der Schwebe und der "scheinbare" Erbe kann zuwarten, bis die Erbfolge klar ist. Dann muss er sich, ggf. als Teil einer Erbengemeinschaft eh mit dem/ den Erben auseinandersetzen. Strafbar macht er sich nicht, wie will man ihm nachweisen, dass er die Anschrift kannte? Aber dumm ist es, weil es alles verschleppt. Was will der "scheinbare" Erbe damit erreichen?

Rubensstut6 
Fragesteller
 12.12.2013, 16:31

zwei Tage zuvor hatte er noch mit dem Halbbruder Kontakt wie dieser mir berichtete!

Schon, wenn das wissentlich geschieht.

Aber der "scheinbare" Erbe verlängert sich dadurch nur die Wartezeit, da das Erbe erst aufgeteilt wird, wenn alle Erben erreicht wurden :P . Das Nachlassgericht hat andere Möglichkeiten Adressen rauszufinden ^^

Rubensstut6 
Fragesteller
 10.12.2013, 19:14

aus welchem Grund sollten überhaupt Angaben gemacht werden, wenn nicht um einen anderen über den Tisch zu ziehen?

ibidumm  05.01.2014, 11:05
@Rubensstut6

Um jedem erbberechtigten die Möglichkeit zu geben das Erbe anzunehmen oder aber abzulehnen.Und um die Erbfolge festzustellen. Das hat mit über den Tisch ziehen nichts zu tun,. Solange nicht alle Erben festgestellt sind, müssen alle warten ^^ Und wissentlich eine falsche Angabe zu machen ist strafbar!

Rubensstut6 
Fragesteller
 10.12.2013, 19:25

sie müssen aber nicht wie ich hörte!