Angabe zur Sicherheitsüberprüfung

2 Antworten

Dü müßtest die schändliche Handybenutzung natürlich angeben, wenn Du es dazu benutzt hast, Firmengeheimnisse oder militärische Geheimnisse nach Peking zu übermitteln....

Nein, ernsthaft - solcher Pipikram wie Verkehrsordnungswidrigkeiten sind nicht Bestandteil der Sicherheitsüberprüfung. Mach Dir also deshalb keinen Kopp.

CarlRatis 
Fragesteller
 09.09.2014, 18:18

Hallo janwilly,

danke für deine Antwort :) Ich habe es mir auch gedacht, nur wollte ich einfach mal in die Runde hier reinfragen.

Gruß

Bei mir ist es jetzt gute 20 Jahre her. Die Überprüfung hat damals bei mir der MAD gemacht, da ich mich als Soldat auf Zeit verpflichtet habe. Mal schauen, ob ich noch zusammen bekomme...

Alles was als Ordnungswidrigkeit gezählt wird (also auch das Fahren mit Handy am Ohr) ist uninteressant, da diese keinen Eintrag in ein Register (Bundeszentralregister o. ä.) nach sich ziehen und somit nicht überprüfbar sind.

Was allerdings viele nicht wissen: Auch die finanzielle Situation (negative Schufa-Einträge) wird bei der Ü2 überprüft.

Ebenso wird bei der Ü2 Deine Partnerin überprüft.

Du hast immerhin Einblick in Verschlussachen, bzw. Sachen die als Geheim oder Vertraulich oder Streng Vertraulich eingestuft sind. Somit könnten u. U. Du oder Deine Partnerin als Sicherheitsrisiko gelten.

CarlRatis 
Fragesteller
 09.09.2014, 18:15

Hallo Ammergruer,

danke für deine Antwort schonmal.

Vorerst dazu was nicht zutrifft: Ich (22,m) bin weder verschuldet noch habe ich eine Partnerin.

Der Zweck der Überprüfung ist mir ebenfalls bekannt. Nur möchte ich einfach ehrlich sein. Aber auch gleichzeitig rechtlich gesehen bzw. für meinen Tätigkeitsbereich belanglose Sachen weglassen.

Vielmehr geht es mir darum, dass ich meinen Verwendungsbereich nicht erschlichen habe, nur weil ich keine Angabe zu diesem "Delikt" mache.

Daher bin/war ich mir unschlüssig dazu.

Und ja, die Überprüfung führt nach wie vor der MAD durch.

Grüße :)