Angabe zur Sicherheitsüberprüfung
Hallo Community,
an mir wird demnächst eine Sicherheitsüberprüfung der Art Ü2 durchgeführt. Das Ganze geht von der Bundeswehr aus.
Meine Frage dazu: Ich habe einmal während der Autofahrt das Telefon "benutzt" (reicht, es nur in der Hand zu halten). Muss ich diese "Ordnungswidrigkeit" ebenfalls angeben? (Bitte korrigiert mich, falls das nicht stimmt)
Bei dieser Überprüfung werden die Polizeidienststellen, das Bundeszentralregister und eventuell Referenzpersonen zur Überprüfung meiner Identität abgefragt.
Soweit ich mich bis jetzt im Netz erkundigt habe, muss ich das nicht angeben. Wüsste hier jemand eventuell etwas mehr dazu (gerne auch rechtlich)? Oder sollte ich direkt mit meinem zuständigen Sicherheitsbeauftragten darüber reden?
Danke schonmal, Grüße
2 Antworten
Dü müßtest die schändliche Handybenutzung natürlich angeben, wenn Du es dazu benutzt hast, Firmengeheimnisse oder militärische Geheimnisse nach Peking zu übermitteln....
Nein, ernsthaft - solcher Pipikram wie Verkehrsordnungswidrigkeiten sind nicht Bestandteil der Sicherheitsüberprüfung. Mach Dir also deshalb keinen Kopp.
Hallo janwilly,
danke für deine Antwort :) Ich habe es mir auch gedacht, nur wollte ich einfach mal in die Runde hier reinfragen.
Gruß
Bei mir ist es jetzt gute 20 Jahre her. Die Überprüfung hat damals bei mir der MAD gemacht, da ich mich als Soldat auf Zeit verpflichtet habe. Mal schauen, ob ich noch zusammen bekomme...
Alles was als Ordnungswidrigkeit gezählt wird (also auch das Fahren mit Handy am Ohr) ist uninteressant, da diese keinen Eintrag in ein Register (Bundeszentralregister o. ä.) nach sich ziehen und somit nicht überprüfbar sind.
Was allerdings viele nicht wissen: Auch die finanzielle Situation (negative Schufa-Einträge) wird bei der Ü2 überprüft.
Ebenso wird bei der Ü2 Deine Partnerin überprüft.
Du hast immerhin Einblick in Verschlussachen, bzw. Sachen die als Geheim oder Vertraulich oder Streng Vertraulich eingestuft sind. Somit könnten u. U. Du oder Deine Partnerin als Sicherheitsrisiko gelten.
Hallo Ammergruer,
danke für deine Antwort schonmal.
Vorerst dazu was nicht zutrifft: Ich (22,m) bin weder verschuldet noch habe ich eine Partnerin.
Der Zweck der Überprüfung ist mir ebenfalls bekannt. Nur möchte ich einfach ehrlich sein. Aber auch gleichzeitig rechtlich gesehen bzw. für meinen Tätigkeitsbereich belanglose Sachen weglassen.
Vielmehr geht es mir darum, dass ich meinen Verwendungsbereich nicht erschlichen habe, nur weil ich keine Angabe zu diesem "Delikt" mache.
Daher bin/war ich mir unschlüssig dazu.
Und ja, die Überprüfung führt nach wie vor der MAD durch.
Grüße :)