Der MAD will bei mir eine Finanzprüfung machen wie weit darf er es zwecks Privatsphäre?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Seine Kompetenzen sind im MAD-Gesetz geregelt. Ich denke mal Du bist Soldat oder gehörst zum zivilen Bereich der Bundeswehr. Du kannst alle Auskünfte verweigern, bist dann aber auf jeden Fall Deinen sicherheitsrelevanten Job los oder bekommst ihn erst gar nicht. Dann ist wohl die Laufbahn zu Ende. Also, zum Schutz unserer Geheimnisse, gib die Auskünfte. Nähere Auskünfte kann Dir auf Dein zuständiger S2 geben; außerdem steht auch alles in den Erläuterungen zum Ü2-Antrag ... einfach mal lesen.

Ok vielen dank, sehr hilfreich mache mir nur ne platte weil die das alles haben wollen und es für mich aber sehr privat alles ist , aber andererseits habe ich nichts zu verbergen nur komisch das die so etwas wissen wollen.

@darkmanx85

Es werden Dir in Deinem Job ggf. Informationen anvertraut, deren Preisgabe das Bestehen der eigenen Nation oder befreundeter Staaten gefährden könnte (nicht ganz genaue definition der VS-Einstufung Geheim). Ich denke da muss so etwas schon geprüft werden ... Denk mal nach wem Du Deine größten Geheimnisse anvertrauen würdest.

@dylanz2002

Also würden sie diese Stufe als normal einschätzen? Weil wie gesagt wollte ja mit der frage wissen ob sie wirklich all diese privaten information haben dürfen, über meine Finanzen ?Kann hier nicht so reden für was genau ich diese überprüfung brauche. Mich hat es halt nur gewundert.

@darkmanx85

Ja, kein Problem. Also, das was die wissen wollen, bewegt sich alles im normalen Rahmen; nichts ungewöhnliches. Ich war auch über 30 Jahre bei Deiner Firma.

@dylanz2002

Ok ich bedanke mich erstmal bei ihnen für dieses Gespräch und wünsche noch einen schicken Abend. Mfg

Hast du dir doch quasi selbst ausgesucht?

Wenn Verdacht besteht und du das mit dir machen lässt, können sie soweit gehen, wie sie wollen.

Tja wenn Du das nicht bringst, dann fällste durch die Ü2 - und bekommst bestimmt nicht den vorgesehenen Posten. Da Du es freiwillig bringst, ist es nicht "unrechtens" - vergleichs mit ner SCHUFA Abfrage!

ok alles klar danke für die antwort.

Hallo Du Troll! Der MAD macht so etwas mit sicherheit nicht, sondern das Finanzamt. Würdest Du auch nur im entferntesten etwas mit dem "Militärischem Abschirm-Dienst" zu tun haben, würdest Du hier nicht so eine Frage stellen!Es Sei denn, Dein Name ist Alfred E. Neumann!

So da sieht man mal das sie null ahnung von etwas haben aber butter mitschmieren möchten nicht persönlich nehmen aber es ist so wie beschrieben da ich Soldat bin.Mfg

Deine Antwort ist beleidigend und inhaltlich völlig falsch!
Selbstverständlich darf der MAD im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung gem. Sicherheitsüberprüfungsgesetz und MAD-Gesetz Nachforschungen anstellen.

@MojitoTom

Zumal der Betroffene dieses ja selbst beantragen muss!