Bundeswehr Entlassung rechtens?
Hallo heute habe ich die Nachricht bekommen, dass mein Kompaniechef einen Antrag auf Entlassung gestellt hat, weil die Sicherheitsüberprüfung bei mir zu lange braucht und ich die Schießausbildung verpasst habe und somit die Aga nicht bestehe.
Muss ich den unbedingt jetzt schon gekündigt werden oder kann man nicht noch abwarten was passiert und dass ich die Aga einfach wieder hole, ich möchte nicht gekündigt werden, ich möchte beim Bund bleiben, kann aber nichts für sie Sicherheitsüberprüfung, was soll ich machen?
2 Antworten
Wende dich an den Personalrat und den Wehrbeauftragten.
Ansonsten kann ich mir die Geschichte so nicht so ganz vorstellen
Wende dich an den Personalrat
Wassn fürn Personalrat? Der FS arbeitet doch nicht bei VW oder Blöm&Voss. Im Übrigen ist es egal, was du dir vorstellen kannst. Der FS befindet sich in der Probezeit. Da kann eine Entlassung beantragt werden, wenn die Voraussetzungen für eine Verpflichtung nicht gegeben sind. Hier gibt es sogar 2 Gründe: Die Sicherheitsüberprüfung hat noch kein Ergebnis und er genügt mit seinen Schießleistungen nicht den Anforderungen, und besteht damit die Grundausbildung nicht.
Es kann sein, dass es kurz vor dem Ende der Probezeit ist. Da muss der Disziplinarvorgesetzte handeln, denn tut er das nicht, und nach der Probezeit kommt ein negativer bescheid über die Sicherheitsüberprüfung, dann wird es schwierig, den Soldaten mit Sicherheitsrisiko zu entlassen.
Muss ich den unbedingt jetzt schon gekündigt werden oder kann man nicht noch abwarten was passiert
Du bist nicht gekündigt. Das entscheidet das Stammamt der BW. Der Disziplinarvorgesetzte hat das beantragt und begründet. Er begründet es damit, dass er befürchtet, dass das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung nicht mehr rechtzeitig zum Ende der Probezeit vorliegt. Und im Weiteren damit, dass du die Grundausbildung nicht bestanden hast.
Er kann möglicherweise nicht mehr warten, weil er befürchtet, dass die Sicherheitsüberprüfung ein negatives Ergebnis bringt. Und ohne Sicherheitsfreigabe kannst du nicht verpflichtet werden.
Ich kenne das nur vom Personalstammamt bzw. Personalamt der Bundeswehr. Ist das bei Mannschaften anders?
Stammamt?
Dass geht zu G1 Division und dann entscheidet der General.