Warum gibt es als Meldeadresse bzw. ständiger Wohnsitz kein Postfach?
Theoretisch wäre „ohne festen Wohnsitz“ die richtige Anmeldeform für Menschen z.b. in einem Zuhause auf Rädern und man bekommt dies auch ohne weiteres im Adressfeld des Personalausweises eingetragen. Die Meldung „ohne festen Wohnsitz“ bringt allerdings einige Probleme mit sich. Ohne festen Wohnsitz kannst Du im Nachhinein kein Wohnmobil in welchem Du leben willst zulassen.
Eigentlich sollte es so sein, dass ein Postfach als Meldeadresse ausreichend ist.
Ein Gewerbe anzumelden, um von unterwegs Geld zu verdienen, wird fast unmöglich. Es ist im Deutschen System nicht vorgesehen, dass jemand ohne Obdach ein Geschäft gründet.„ Der große Unterschied zu der Eintragung "Kein Hauptwohnsitz in Deutschland“ oder "Ohne festen Wohnsitz“, liegt darin, dass Du als „Obdachloser“ wenigstens noch Anspruch auf gewisse soziale Leistungen geltend machen kannst, sofern Du wenigstens noch eine Postadresse (stellen z.B. Streetworkprojekte, Drogenberatungsstellen oder Obdachlosenhilfen zur Verfügung) vorweisen kannst.
Sobald Du Dich aber abmeldest aus Deutschland, bist Du vom Deutschen Sozialsystem ausgeschlossen. Einzig Dein Anspruch auf bereits erwirtschaftete Rente bleibt bestehen.