Eigentumswohnung: welche Aufgaben haben Hausverwaltung, Eigentümergemeinschaft, Vorsitz, Hausmeister

3 Antworten

Was du suchst nennt sich Wohnungseigentumsgesetz.

Hier steht fast alles drin, was man als Wohnungseigentümer wissen sollte. So z. B. die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters (§ 27), die Verwaltung durch die Wohnungseigentümer (§ 21), Allgemeine Grundsätze ( § 10), Rechte des Wohnungseigentümers ( § 13) und Pflichten des Wohnungseigentümers ( § 14).

https://dejure.org/gesetze/WEG

Das hört sich ja wirr an, aber warum? Es gibt doch eineTeilungserklärung und sicherlich auch einen Verwalter (keine Hausverwaltung), denn dieser verwaltet ja nicht das Haus, sondern das gemeinschaftliche Eigentum. Er vertritt also die WEG wie ein Vorsitzender eines Sportvereines. Und an ihn kamm man/frau sich wenden, wenn es um gemeinschaftliche Belange geht. Und ob so eine kleine WEG sich einen Hausmeister leisten möchte, bestimmt sie doch ganz alleine, oder?

es gibt einige Bücher, die sich mit dem Thema Eigentumswohnung beschäftigen. Es gibt auch das WEG Gesetz, wie Immofachwirt schon schrieb. Ich wundere mich aber, warum das Versammlungs- udn Abstimmrecht nicht wahrgenommen wird. Solche Versammlungen sind sehr aufschlussreich. Und ein Protkoll dokumentiert Beschlüsse nicht Erlebnisse. Zu unterscheiden ist aber grundsätzlich, entsteht das Problem vor oder hinter der Wohnungstür. Der Verwalter ist nur für das Gemeinschaftseigentum beauftragt, Probleme innerhalb des Sondereigentums müssen die jeweiligen Eigentümer schon selbstständig und eigen verantwortlich lösen.