Amazon Zahlung verspätet bezahlt nun nervt BFS mit vielen Schreiben!
Hallo,
ich brauche einen Rat. Ich war verreist und hatte vor meiner Reise Artikel via Amazon bestellt bzw. sollte mein Sohn die Bestellung abwickeln. Ich hatte ihm die falsche Bankverbindung gegeben bzw. das Sparkonto und nicht die reguläre Bankverbindung(selbe Bank). Vom Sparkonto sind keine Einzüge möglich gewesen. Ich habe sofort alle Rechnungen nach meiner Ankunft direkt an Amazon bezahlt. Ich habe zwar die Briefe von BFS schon erhalten jedoch ignoriert weil ich die nicht kenne.
Nun nerven die mich es gebe noch eine Restforderung etc..
Ich sehe es wirklich nicht ein diese zu bezahlen. Es waren mehrere Artikel. Die Gesamtsumme der eigentlichen Forderung lag bei ca. Die wollen mind. 200Euro. Ich kann weiterhin bei Amazon bestellen. Ich wusste nicht einmal dass es gesperrt war. Nun verlangt BFS eine Summe von knapp €80 insgesamt , die ich nicht einsehe denen zu bezahlen.
Wie kann ich es formulieren dass ich es nicht bezahlen möchte weil ich keinen Vertrag mit BFS hatte und die Summe bereits direkt an AMAZON bezahlt worden ist.
Bitte helfen Sie mir weiter.
Danke im Voraus
6 Antworten
Das du die nicht kennst, ist nicht deren Problem, denn Amazon hatte das Recht, die offene Forderung an ein Inkasso Unternehmen weiterzureichen, das ist durch die AGB und Vertragsbedingungen gedeckt. Also hast du wenn auch indirekt einen Vertrag mit dem Inkasso Unternehmen geschlossen, und ein Inkasso Unternehmen nimmt nun einmal Gebühren.
Ich würde dir raten einmal die Höhe der Gebühren (es muss ja schließlich eine Aufstellung der Posten geben) zu prüfen und dann zu zahlen.
Das du mit dem Unternehmen keinen Vertrag hattest ist unerheblich.
Dann ist es für Zahlungen an Amazon direkt zu spät
Und schon wieder Blödsinn. Zahlungen an den Gläubiger sind stets schuldbefreiend.
Hallo, danke für deinen Rat. Du scheinst dich gut mit der Thematik auszukennen. Wie sollte ich mich jetzt am besten Verhalten. Jede Woche kommen zwei bis drei Briefe. Das nervt mich total. Ich habe NIE so etwas erlebt. Das ist Psychoterror.
Du schläfst schon beruhigter, wenn du dir bewusst machst, dass Inkassounternehmen reine Bettelvereine sind. Dieser Psychoterror ist deren Geschäftsgrundlage. Ich empfehle dir als Lektüre: https://www.gutefrage.net/tipp/mahnung-inkasso-und-inkassogebuehren-teil-2
Wenn es dir zu bunt wird, schreibe denen einen Brief in dem du ihnen weitere Bettelbriefe usw. untersagst, mit dem Verweis auf die bereits bezahlte Forderung. Sollte es wirklich dazu kommen, dass sie einen MAhnbescheid schicken: Keine Panik! Einfach widersprechen. Vor Gericht werden sie in 99% der Fälle nicht ziehen, weil das aussichtslos für sie ist.
denn Amazon hatte das Recht, die offene Forderung an ein Inkasso Unternehmen weiterzureichen
Interessante These, die ich gerne mal bestätigt hätte...
das ist durch die AGB und Vertragsbedingungen gedeckt
Was in den AGB's steht ist erst mal unerheblich, wenn es nicht mit dem BGB zu vereinbaren ist
Also hast du wenn auch indirekt einen Vertrag mit dem Inkasso Unternehmen geschlossen
Nein, hat er nicht.
und dann zu zahlen.
Er/sie hat bereits die Forderung beglichen.
Aber bitte doch
Hier mal ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: http://www.heise.de/resale/artikel/Urteil-Inkasso-Kosten-sind-ein-Verzugsschaden-1498338.html
Und die Forderung wurde zu SPÄT beglichen, da waren die Kosten für das Inkasso schon angefallen. Hätte er das vor dem Inkasso gemacht, dann wäre ja auch alles gut gewesen.
Und 2-3 € pro Mahnschreiben ist zwar richtig aber das Inkassobüro darf noch einmalig ca 14,-€ Inkassogebühr berechnen (Bei Grundforderung bis 500,-€) und ggf gleiches nochmal pro Vollstreckungsversuch.
schau dir mal §4 Absatz 5 RDGEG an...
http://dejure.org/gesetze/RDGEG/4.html
Absatz 5 sagt aus:
Das die Kosten nicht höher sein Dürfen als die die ein Anwalt in Rechnung stellen dürfte, und das Höchstsätze festgelegt werden können
Ich verteidige nicht die Höhe von gut 80,-€ denn wie die sich zusammensetzen geht aus der Frage nicht hervor, daher ja auch der ursprüngliche Rat die Posten der Forderung zu prüfen.
Aber Inkasso ist nicht generell UNZULÄSSIG wie du es gerne darstellen möchtest.
Aber Inkasso ist nicht generell UNZULÄSSIG wie du es gerne darstellen möchtest.
Masseninkasso in der Form wie vom Fragesteller beschrieben wird aber schon. Es gibt davon ab tatsächlich Fälle, wo Inkassodienstleistungen angemessen und erstattungsfähig sind. Darüber reden wir hier aber gar nicht.
Was dein lustiges Urteil angeht des Bundesverfassungsgerichts. Erstens hat sich die Gesetzesgrundlage mittlerweile geändert. Das ist also sowieso überholt. Zweitens hat das Bundesverfassungsgericht gar nicht geurteilt, dass Inkassokosten bezahlt werden MÜSSEN. Das hatte es auch gar nicht zu urteilen.
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt: 1. Dass es eine Höchstgrenze gibt für die Erstattungsfähigkeit (RVG und das ist unstrittig). 2. Dass man stets die Schadensminderungspflicht des Gläubigers berücksichtigen muss (das ignorieren Inkassos ganz grundsätzlich) 3. Dass die tatsächliche Höhe insbesondere wegen Punkt 2 umstritten ist und im Einzelfall untersucht werden muss 4. Dass genau aus 3. folgert, dass eine Revision zugelassen werden muss und genau deswegen hat es das ursprüngliche Urteil aufgehoben und ans entscheidende Gericht zurück gewiesen.
Sinnvollerweise wurde dann, soweit man das nachvollziehen kann, im damaligen Fall trotzdem keine Berufung eingelegt.
Wenn du schon verlinkst, dann lies dir nicht nur den ersten Satz durch. Das wirklich spannende ist der letzte Satz.
Aber Inkasso ist nicht generell UNZULÄSSIG wie du es gerne darstellen möchtest.
So, wie die Branche das Masseninkasso ausübt, ist es unzulässig, Gebühren beim Schuldner mit dem Argument des Schadensersatzes einzufordern. Das Wort unzulässig ist natürlich nicht mit einem Berufsverbot gleichzusetzen, das dürfte franneck auch nicht gemeint haben. Aber es ist durchaus so korrekt, dass die Gebühren unzulässig sind.
Ganz einfach, weil das Inkasso nicht mehr macht als einen Mahnbrief zu schicken und ein großer Konzern kann das zum einen selbst und zum zweiten ist es sinnbefreit, den 4. oder 5. Mahnbrief zu schicken. Davon ab garantieren die Inkassobüros dem Unternehmen, nie eine Rechnung zu schreiben. Damit entsteht aber auch nie ein Schaden...
Wieso überhaupt das BVerfG. Welcher Artikel des Grundgesetztes wäre denn von der Thematik tangiert, so dass eine Verfassungsbeschwerde notwendig war?
Es ging genau um die Frage, ob die Revision zugelassen ist oder nicht und sinnvollerweise hat das Bundesverfassungsgericht genau das auch abgeurteilt und dabei einige Feststellungen getroffen, die aber im Prinzip bis auf die Höchstgrenze nach RVG nicht wirklich pro- oder contra sind. Es gab nur ein "Ist umstritten" als Feststellung.
Und wenn Inkasso-Außenminister das gerne als Sieg feiern Pro Inkasso, dann nur, weil sie entweder keine Ahnung haben, wie man Urteile liest oder weil sie bewusst weiter Unfug treiben wollen und das absichtlich zerreden.
sry, aber was ist denn BFS? Nie gehört.
Was steht denn da noch aus? Hatten sie Mahnungen geschickt? Oder was sind das für Kosten?
Du bist da denke ich selber Schuld und musst die Mahngebühren bezahlen. Ich habe die nur einmal erlassen bekommen, wo Zalando eine Rücksendung von mir nicht eingebucht hatte und dafür noch Geld haben wollte.
Bei Amazon hab ich immer automatisch Bankeinzug von meinem Konto.
BFS-Inkasso. Ich hatte zum ersten Mal bei Amazon bestellt. Ich kaufe kaum online ein. Deshalb hatte das mein Sohn für mich erledigt. Es gibt doch bestimmte Schreiben mancher Leute die diese Inkassokosten nicht rechtfertigen.
Die Forderung beträgt fast 50% der eigentlichen Forderung. Das ist purer Wahnsinn.
puh das weiß ich nicht, ob die Höhe legetim ist. Zur Not würde ich mal einen Anwalt einschalten, aber ich weiß nicht, ob du da gute Karten hast. Wenn du rechtsschutzversichert bist, würde ichs machen, ansonsten zahlen, bevor die Gebühren noch höher werden.
ansonsten zahlen, bevor die Gebühren noch höher werden.
du meinst, bevor die Fantasie der Inkassoonkel noch schwindelerregendere Höhen erreicht?
ja so ungefähr ^^
Manchmal muss man sowas schlucken, weil man sonst noch höhere Kosten tragen muss.
Im Grunde sind die auf der sicheren Seite. Solche Inkassounternehmen sind ja rechtsgültig. Und wenn du jetzt bei 80 Euro bist, unsere Rechtsschutz hat schon eine Selbstbeteiligung von 200 Euro. :P (bzw. die von meinen Eltern, eine eigene haben mein Mann und ich noch nicht) Also naja, da kannst du dir ausrechnen, was billiger ist ;)
Im Grunde sind die auf der sicheren Seite
Nein, sind sie nicht. Als Schuldner hat man gute Argumente, solche Kosten nicht zu zahlen
https://www.gutefrage.net/tipp/mahnung-inkasso-und-inkassogebuehren-teil-2
Wie kann ich es formulieren dass ich es nicht bezahlen möchte weil ich keinen Vertrag mit BFS hatte und die Summe bereits direkt an AMAZON bezahlt worden ist.
Kurzer Dreizeiler in dem du angibst, dass die Ansprüche des Gläubigers befriedigt sind und BFS sich zwecks Begleichung seiner Forderungen doch bitte an den Auftraggeber zu wenden hat.
Was bitte ist BFS ? ich kenn es nur als BfS .. Bundesamt für Strahlenschutz.. aber das meinst du sicher nicht. Ich gehe mal davon aus, das ist ein Inkassounternehmen oder ähnliches an das Amazon die offenen Forderungen abgibt.
Wenn dem so ist dann musst du zahlen. Du hast durch deine späte Zahlung Arbeit verursacht, es sind Verzugszinsen und eine Bearbeitungsgebühr enstanden. Mit den 80 Euro kommst du noch glimpflich davon . Du hättest so wie es sicher auch in den Briefen von BFS gestanden hat an die die komplette Forderung zahlen müssen.. jetzt hast du nur noch mehr "Arbeit" verursacht. aber egal, zahl die Forderung und fertig.. wenn man einen Fahler macht muss man dafür auch gerade stehen, auch wenn es Geld kostet.
Wenn dem so ist dann musst du zahlen.
Hat sie/er bereits
Mit den 80 Euro kommst du noch glimpflich davon
Vollkommen überzogene Forderung. Maximal 2-3 Euro pro zugestellter Mahnung + Verzugszinsen. Das wars!
jetzt hast du nur noch mehr "Arbeit" verursacht
Auch du fällst auf die typischen Märchen der Inkassoonkel herein. Arbeit? Welche Arbeit? Träum mal weiter...
wenn man einen Fahler macht muss man dafür auch gerade stehen, auch wenn es Geld kostet.
Es gibt keinen Grund, mehr zu zahlen, als man muss. Wenn du natürlich darauf aus bist, den Inkassoleuten ihre Dienstwagen und EIgentumswohnungen zu finanzieren, nur zu!
Hallo. BFS als Inkassounternehmen kannst du getrost ignorieren. Die haben rechtlich keine Handhabe gegen dich, weil ihr Vorgehen nicht mit §254 BGB vereinbar ist. Haben sie dir eine detaillierte Kostenaufstellung zugesendet? Die Positionen "Verzugszinsen", "Mahngebühren" und "Rücklastschriftkosten" musst du bezahlen, alles andere ist Schall und Rauch. Achte aber auf die korrekte Höhe, dort wird häufig auch maßlos übertrieben. Pro Mahnschreiben kannst du mal 2,50 Euro ansetzen, Für eine Rücklastschrift maximal 5 Euro.
Wenn im Vorfeld von Amazon Mahnschreiben versendet wurden, dann ist Amazon seiner Informationspflicht und Schadensminderungspflicht in genügendem Maße nachgekommen und §254 BGB greift nicht mehr für den Schuldner.
Du meinst also, wenn ich ein Mahnschreiben versende, kann ich danach tun und lassen was ich will? Merkwürdige Ansicht.
Das habe ich so nicht geschrieben, es gilt im Kontext einen externen Dienstleister einschalten zu dürfen, der für einen das Geld eintreibt.
Das ist doch schon grundsätzlich Unsinn, weil dieser externe Dienstleister keinen anderen Status als der Gläubiger selbst besitzt und daraus auch kein rechtlicher Mehrwert hervor geht. Wenn man das weiter spinnt, könnte der Gläubiger ja auch seine eigene Forderungsabteilung beauftragen und das dem Gläubiger in Rechnung stellen (und das hat z.B. Otto sogar in Form eines unternehmenseigenen Inkassos tatsächlich versucht (!)).
und versucht es nach wie vor und es steht deswegen unter Beobachtung des zuständigen Aufsichtsgerichts.
Denn schließlich musste die Zahlung ja etwas länger gedauert haben, denn Amazon verschickt ja meist erst Mahnungen und erst dann übergeben Sie das der Inkassofirma und teilen einem dass dann auch mit. Dann ist es für Zahlungen an Amazon direkt zu spät, du hättest ja auf die Mahnung reagieren können.
So etwas oder ähnlich müsstest du ja von Amazon bekommen haben:
Guten Tag,
wir bitten um Ihr Verständnis: Da wir bis zum Ablauf der zweiten Mahnfrist keinen Zahlungseingang verzeichnen konnten, haben wir den Vorfall folgendem Inkassobüro übergeben:
BFS risk & collection GmbH Gütersloher Straße 123 33415 Verl
Telefon: 0 52 46 / 83 83 - 2780 Fax: 0 52 46 / 83 83 - 2420
Unser Inkassopartner hilft Ihnen in dieser Frage gerne weiter. ...