Holzwürmer in Mietshaus - Wer haftet und wie?

2 Antworten

Wo ist das Problem?

Holzwürmer fressen Türrahmen auf, den sowieso niemand braucht. So lange dieser genug Nahrung hergibt, werden die Tierchen auch nichts anderes befallen.

ein Schädlingsbekämpfungsmittel gekauft und mehrmals nach Anleitung verwendet,

Damit habt Ihr Euch höchstens selbst geschadet. Bisher war der Türrahmen frei von Giftstoffen, sonst wären die Würmer nicht mehr so gefräßig. Jetzt habt Ihr Gift in der Wohnung.

Natürlich sollte man die befallenen Türstöcke einfach raus reißen und sicher entsorgen (Sperrmüll!) und das wirklich möglichst bald, um dann auch feststellen zu können, ob schon anderes befallen ist, wie z. B. Eure Holzmöbel.

das Holz dort ca. 60 Jahre alt ist, somit ist auch der Zustand dementsprechend.

Was soll an 60 Jahre altem Holz, das ständig trocken blieb und außer dem Lack vielleicht völlig unbehandelt, schlecht sein? Frei von Holzwürmern kann solches Holz noch viele Jahre problemlos überdauern.

Neu Tapezieren?

Ich vermute, damit ist es nicht getan. Was verbirgt sich hinter dem Rahmen? Das sieht man erst, wenn sie ausgebaut sind. Vermutlich ist die günstigste Lösung, neue Zargen zur Verkleidung der Durchgänge anzubringen. Aber das wäre dann wirklich Sache Eurer Vermieter. Da kommt nichts auf Euch zu.

Abschließend: Wie werden Holzwürmer zuverlässig vernichtet? Sie werden üblicherweise vergast. Man streicht die befallenen Teile mit "Holzwurmtod" ein und packt sie dann völlig luftdicht in Plastikfolie. Nach ein paar Tagen hat das kein Holzwurm mehr überlebt. Dann nimmt man die Folie wieder ab und bekommt eben den Rest des Gases in die Wohnung. Mit gut lüften bekommt man es wieder weg, aber es ist natürlich alles andere als gesund. Deshalb am besten wirklich die betroffenen Teile raus reißen und entsorgen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Grundsätzlich ist der Vermieter (nicht die HV !) für die Instandhaltung / Instandsetzung zuständig.

Insofern war die Eigeninitiative zwar löblich aber falsch. Unbedingt SOFORT den Befall schriftlich beim Vermieter (NICHT HV !) anzeigen. Eine Fristsetzung zur erste Reaktion mit konkretem Datum (z.B. 2 Wochen) sollte in netter Form (!) auch drin stehen. Aktuell sind Handwerker Mangelware, also nicht gleich die Beseitigung mit kurzer Frist ansetzen.

Eine Verrechnung an den Mieter erfolgt unter 2 Bedingungen:

  1. Kleinreparatur (gem. Mietvertrag), meist bis 150,- € oder
  2. bei unsachgemäßem Gebrauch der Mietsache durch den Mieter (kann ich aus dem Text nicht entnehmen.

Deinen Vorschlag, den Rahmen zu entfernen und neu zu tapezieren, kannst Du dem VM ja unterbreiten. Mitunter ist das Angebot, selbst zu tapezieren gegen einen kleinen Mietnachlass auch von Vorteil - das hängt ganz von Euch ab. Der VM muss sich dann nicht um so viel kümmern.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung