Krankenhaus btm wer hat jetzt schuld?

6 Antworten

Die AZUBIne verabreicht (alleine → hat ja 3 Jahre Erfahrung und schon öfters ausgeteilt, oder im Beisein der PFK), aber die verantwortliche Fachkraft muss nochmalig über die Medis rüber schauen ob alle verabreicht wurden !! und bei BTM muss der Abzeichner lt. Gesetzt verabreichen, zeitnah nach der Entnahme muss Pflaster geklebt werden oder Tabs verabreicht werden !!

Hier findest Du eine rechtliche Darstellung dazu, die das Thema erschöpfend behandelt:

http://www.wernerschell.de/Rechtsalmanach/Arzneimittelrecht/ABGABE01.pdf

Kurz zusammengefasst kann man sagen, dass auch Auszubildende Medikamente verantwortlich verabreichen und damit die Ausführungsverantwortung übernehmen können.

Der Fehler liegt aber bei der verantwortlichen examinierten Fachkraft, wenn Sie sich vorher nicht vergewissert hat, dass die Anleitung ausreichend war und der Schüler zu verantwortlichen Handeln in der Lage ist.

Da Fehler bei Medikamenten auch langjährig erfahrenen Mitarbeitern und auch Ärzten passieren, kann man ein Fehler nie ganz ausschließen, egal wie gut die Vorbereitungen waren.

Verantwortliche Fachkraft ist dem Sinne die Schichtleitung die das btm gestellt hat ? Und die Schülerin hat schon mehrmals Medikamente gegeben sie sagt selber die hätte es vergessen diesmal

Eine Schülerin/Azubi kann zwar einen Fehler machen, aber sie kann dafür nicht verantwortlich gemacht werden.

Genau dafür hat sie ja einen Ausbilder.

ich als Altenpfleger sehe das auch so. Außer ihr ist grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen.

@Danielsan83

Die Frage ist, wieso eine Azubi überhaupt Betäubungsmittel ausgeben darf

Verantwortung trägt derjenige, der's verbockt hat.

Kommt also drauf an.

darf eine schülerin medikamente verabreichen?

Im 3 lehrjahr ja alles was theoretisch gelernt wurde darf ausgeführt werden

@Tblfee27

das wusste ich nicht.. ich hätte gedacht, sie darf das nicht, aber du kennst dich ja offenbar aus. was heisst ausserdem "BTM"? so gesehen ist sogar eine aspirin BTM

Und wie das dazugehört. Im 3. Ausbildungsjahr muss der Azubi ansich selbstständig arbeiten können. Dazu gehört auch das Medikamente austeilen. Natürlich hat die verantwortliche Pflegefachkraft das zu überwachen. Somit ist die PFK zubelangen.