Als selbständig sich arbeitsuchend melden?
Guten Tag, ich bin selbständig und gegen Arbeitlosigkeit freiwillig versichert. Aus gesundheitlichen Grunden werde ich mein Geschäft aufgeben, zurzeit bin ich krankgeschrieben. Muss ich mich jetzt arbeitsuchend melden, obwohl ich mein Geschäft erst in einem Monat aufgeben werde, oder reicht es, wenn ich mich ein Tag nach der Aufgabe persönlich arbeitlos melde? Selbstverständlich möchte ich das Arbeitlosengeld ohne Sperrzeit bekommen. Vielen Dank!
4 Antworten
Hallo, man sollte , sobald man weiß, dass man arbeitslos wird, zum Amt gehen. Dann entstehen dir auch keine Sperrzeiten. Allerdings musst du mit einer Bearbeitungsdauer rechnen.
Hallo,
Sobald du Kenntniss von deiner Arbeitslosigkeit hast, solltest du dich melden! Unverzüglich.
Ich habe zwar keine Ahnung ob das bei selbständigen u freiwillig versicherten anders ist, aber der Arbeitnehmer im Normalfall hat sich zu melden sobald er die Kündigung hat bzw gekündigt hat. Am selben Tag. Da du nun selbst ein Geschäft aufgibst solltest du dich unverzüglich dort melden. Dann bist du auf der sicheren Seite.
LG
Melden kannst du dich schonmal und sagen das du ab da und da dann arbeitslos bist
Sonst dauert die Bearbeitung nur zu lange und du bekommst dein Geld nicht rechtzeitig
MfG
Sobald du von deiner bevorstehenden Arbeitslosigkeit erfährst muß du dich arbeitssuchend melden. Also am Monag. Im besten Fall kann dir gleich eine neue Stelle genannt werden (theoretisch) so das du nicht arbeitslos wirst.