Als Beifahrer Führerschein Beschlagnahmt?
Hallo zusammen ich bin gestern im Kino gewesen und habe zuhause gemerkt das ich dort mein Handy verloren habe, es wurde von einen Mitarbeiter gefunden und ich konnte es abholen. Bein Ausparken bin ich in einen Parkenden Auto das auf einen Fahrradweg stand gestoßen und bin dann auch angehalten und habe gewartet. Ich entschied mich einen Zettel zu hinterlassen und bin nach Hause gefahren. Zuhause hab ich mir dann 4 Bier getrunken ( in ca 1 Stunde ) und habe dabei im Internet gelesen das der Zettel nicht ausreicht und es Fahrerflucht ist. Aus diesen Grund rief ich die Polizei an die mich dann zur Unfallstelle rief. Ich bin selber dann natürlich nicht gefahren sondern meine Frau und habe denn Unfallhergang der Polizei erklärt das andere Fahrzeug war nicht mehr da und hat sich nicht bei mir oder der Polizei gemeldet, diese hat mich dann Pusten lassen und da ich kurz vorher Bier getrunken habe hab ich beim ersten Pusten ca.1 % und 20 min später 0,7% gepustet. Ich wurde dann ( Freiwillig ) auf die Wache mit genommen und dort wurde mir dann ca. 2 Stunden später ( lange Wartezeit ) Blut abgenommen 2x in 30 min Abstand. Mein Führerschein wurde konfisziert und ich durfte wieder nach hause. ( Mündlichen Einspruch habe ich erhoben )
Danke im voraus
7 Antworten
Mir ist noch nicht klar, ob die Polizei dir den Führerschein wegen Trunkenheit, oder wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort abgenommen hat.
Dann wegen beiden
Mit den Blutproben kann man nachweisen, ob Dein BAK-Wert noch im Aufbau oder schon im Abbau war. So wird errechnet, wann Du den Alkohol getrunken hast.
Die Fahrerlaubnis wurde Dir vorläufig entzogen da die Polizei nach erstem Anschein davon ausgeht, das der von Dir angegebene Nachtrunk nur eine Schutzbehauptung ist.
Jetzt musst Du abwarten, was die Werte sagen.
I.d.R. liegen die nach einer Woche vor und Du kannst sie auf der Polizeidienststelle erfragen.
Ich sehe hier mindestens ein Strafverfahren wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort auf Dich zukommen. Sollte sich herausstellen, das Du zum Tatzeitpunkt mindestens 0,3‰ hattest, auch noch ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.
Genau wegen der vier Bier wirst du ein Problem bekommen. Das wird dir als Schutzbehauptung ausgelegt werden
dann warte das ergebnis ab
Die Polizei hat das richtig mit den Blutproben gemacht. Kann sehr gut von Vorteil für dich sein.
Wenn das geklärt ist und wie erwartet ausfällt, passiert dir wohl nichts wegen des Alkohols.
Das Einbehalten der Fahrerlaubnis ist wohl nur sicherheitshalber, bevor die hinterherlaufen müssen.
Gut, dass du dich selbst gemeldet hast.
Wegen denn vedacht das ich denn Unfall unter Alkoholeinfluss gebaut habe