Alleine wohnen als Schüler Fachoberschule?

2 Antworten

Mit 18 Jahren des Kindes endet die Unterhaltsverpflichtung der Eltern nicht. Sie können allerdings bestimmen, in welcher Form sie diesen Unterhalt leisten (also etwa zu Hause wohnen und essen). Davon könnte allenfalls abgewichen werden, wenn es für das Kind nachweisbar unzumutbar wäre, zu Hause zu wohnen. Diesbezüglich müsstest Du dich noch beraten lassen. Aber falls die Eltern nicht mit sich reden lassen, dann sie eventuell sogar verklagen?  Ich schlage einen anderen Weg vor: Vereinbare mit den Eltern schriftlich, dass sie Dir einen langfristig laufenden zinslosen Kredit über die benötigte Summe geben (der Kredit wird in monatlichen Raten ausgezahlt) und Du zahlst ihn ebenfalls in Raten zurück, sobald Du ein reguläres Einkommen hast (also kein Einkommen in Lehre, Praktikum oder Aushilfsjob).

lillyiane 
Fragesteller
 18.03.2017, 20:19

Wo kann man sich eine Beratung einholen ?

lillyiane 
Fragesteller
 18.03.2017, 20:21

Und was passiert wenn man schon eine längere Zeit allein gewohnt hat und nur durch die beginnende Schulausbildung mit dem Vollzeitjob aufhören muss ? Muss man dann auch zurück zu den Eltern ??

turnmami  21.03.2017, 19:20
@lillyiane

Wer schon eine Ausbildung durch hat und dann wieder zur Schule geht, der muss eben zusehen, ob er sich den erneuten Schulbesuch leisten kann

Nur wenn WEGEN des Schulbesuchs eine auswärtige Unterbringung erforderlich ist, hast du eine Chance auf öffentliche Förderung.