Alkoholverbot in der Bahn?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

was sie nicht beweisen können das können sie dir auch nicht zu unrecht bestrafen

NutzerDerNutzer  19.10.2011, 13:38

danke für die auszeichnung ^^

"...und seit dem 1.10 gilt das Alkoholverbot in der Bahn, wo es heißt, das man Alkohol nur noch in geschlossenen Behältnissen mitführen darf"

Sorry, aber wo hast du denn DEN Blödsinn her?

Es gibt in Deutschland m.W. bei zwei Verkehrsunternehmen (Metronom und EVB, beide in Niedersachsen) Alk-Verzehrverbot, und außerdem in einigen wenigen Verkehrsverbünden (z.B. HVV Hamburg). Ansonsten ist da überhaupt nichts verboten! Außer, du bist so besoffen und schlägst über die Stränge, dass dich die Sheriffs rausholen müssen. Aber das hat nichts mit Alk-Verbot zu tun, sondern mit deinem Verhalten.

Und die Regelung im HVV gilt auch nur dann, wenn du eine Fahrkarte des HVV hast, also innerhalb des HVV fährst. Sprich: wenn du mit einem DB-Fahrschein meinetwegen von Kiel nach Hamburg fährst, darfst du auch im Gebiet des HVV weiterhin trinken - du hast kein Vertragsverhältnis mit dem HVV, und der Zug (incl. Hausrecht) gehört der DB.

Also nicht alles so heiß essen (oder kalt trinken) wie es gekocht wird. Und einfach ein wenig so benehmen, wie du es auch von anderen erwartest - dann gibt es auch keine Probleme.

Gruß

glensas 
Fragesteller
 03.10.2011, 17:53

Nun fahr ich aber mit einem Ticket des HVV, aber interessant, das es mit einem Ticket der DB nicht gelten soll, wurde doch extra ein Gesetz erlassen!

cuxiline  04.10.2011, 15:59
@glensas

es ist kein Gesetz, sondern eine neue Note in den Beförderungsbedingungen.

cuxiline  04.10.2011, 15:58

Hast Du geraucht, oder was? Sobald Du die S-Bahn oder ein anderes Verkehrsmittel in HH betritts erkennst Du deren Beförderungsbedingungen an. Und die sagen seit dem 1.10. dass das Trinken sowie bereitstellen alkoholischer Getränke verboten ist. das hat nichts mit einer Fahrkarte vom Hvv oder DB zu tun. Denn auch die DB Fahrkarten gelten in der S-Bahn. Also erkundige Dich erstmal, bevor Du hier so was von Dir gibst.

Mitropa  10.10.2011, 11:35
@cuxiline

"Hast Du geraucht, oder was?"

Rauchen ist in der S-Bahn generell verboten.

"Sobald Du die S-Bahn oder ein anderes Verkehrsmittel in HH betritts erkennst Du deren Beförderungsbedingungen an. Und die sagen seit dem 1.10. dass das Trinken sowie bereitstellen alkoholischer Getränke verboten ist."

Wo steht das? In der S-Bahn gelten - wenn man eine DB-Fahrkarte hat - die Beförderungsbedingungen der DB! Es gibt m.W. keine speziellen Bef.-bedingungen der S-Bahn Hamburg GmbH! Nochmal für die Landwirtschaft: die Beförderungsbedingngen im HVV gelten nur für Fahrgäste mit HVV-Fahrkarte! Ansonsten: bitte Gegenbeweis!

Dank & Gruß

cuxiline  10.10.2011, 14:40
@cuxiline

so ich habe jetzt mal an den HVV geschrieben, damit die das aufklären. Übrigens so wie Du es erklärst müssten ja Fahrgäste im Metronom auch das AKV nicht einhalten, weil sie ja eine DB Fahrkarte haben. So ein Schwachsinn.

Wenn du stockenvoll da sitzt, dürfte man annehmen, dass es dein Behältnis ist.

Steht eine offene Dose rum, du bist aber zu 0% alkoholisiert - dann stammt die wohl nicht von dir. Beweisen hin oder her, es geht wohl hauptsächlich darum, dass sich im Zug nicht wild besoffen wird.

So hat ein paar Tage gedauert, ich hoffe es wird jetzt noch gelesen. Hier die Antwort vom HVV ob DB Kunden sich an das AKV halten müssen:

Die Zustimmung des HVV zur Nutzbarkeit der Ländertickets der DB im Großbereich des HVV ist geknüpft an die Bedingung, dass die HVV-Tarif- und Beförderungsbedingungen anerkannt werden. Dies ist in den Bedingungen der betroffenen Ländertickets für Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern auch festgehalten. Das Alkoholkonsumverbot gilt also auch für diese Kunden.

Also es heißt Alkohol nur noch in geschlossenen Behältnissen. Gibt ja auch bier mit schraubverschluss. :D