Alkohol am Steuer durch Pralinen?

5 Antworten

Hallo

mach dir deswegen keine Sorge, bevor du besorgniserregende Promille erreichen würdest würdest du dich übergeben:-)

fragst du wegen der 0,0 Promillegrenze für Fahranfänger?

dann siehe folgendes:

§ 24c StVG lautet wie folgt:

"(1) Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.

"Getränke" schreibt das Gesetz, und nicht Speisen:-)

Herpor  16.08.2015, 19:07

Wenn jemand genügend Mon Chérie "gegessen" hat, dann liegt er auch nicht mehr im grünen Bereich.

Das ist eine recht wenig hilfreiche, eigentlich irreführende und gefährliche Antwort von einem "Experten".

ginatilan  16.08.2015, 19:17
@Herpor

Das ist eine recht wenig hilfreiche, eigentlich irreführende und gefährliche Antwort von einem "Experten".

auch wenn dir meine Antwort nicht passt, sie ist richtig

das Gesetz dazu habe ich ja geschrieben

was also soll daran irreführend, wenig hilfreich und sogat gefährlich sein?

man kann gar nicht soviel Promille durch Pralinen essen bekommen damit der Führerschein in Gefahr ist, denn der Körper baut mehr Alkohol ab als durch durch das Essen aufnehmen kannst

Ich habe mal im Fernsehen einen Bericht gesehen, der dem Thema nachgegangen ist, da wurde gesagt, dass man, um eine gefaehrliche Promillegrenze (zumindest nach der Probezeit) zu ueberschreiten, so viele Pralinen zu sich nehmen muesste, dass einem davon eher schlecht werden wuerde.

Man sollte es daher in der Probezeit lieber ganz lassen und danach keinesfalls uebertreiben mit solchen Speisen, die alkoholische Getraenke beinhalten.

ginatilan  17.08.2015, 15:03

Man sollte es daher in der Probezeit lieber ganz lassen

warum?

in meiner Antwort steht der § 24c StVG

warum denkt ihr immer, dass ihr gescheiter seit als der Richter der nach diesem Gesetz zu urteilen hat?

Ich habe mal im Fernsehen einen Bericht gesehen

Oje:-)

ginatilan  17.08.2015, 15:17
@ginatilan

edit:

Auch bei einem absoluten Alkoholverbot müssten Fahranfänger nicht auf Pralinen oder Hustensaft verzichten. Zwar hat das Kabinett am Mittwoch einen Gesetzesentwurf für ein absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger beschlossen. Dabei handele es sich aber um ein allgemeines Handlungsverbot und keine Promillegrenze, erklärt Sven Rademacher, Sprecher des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) in Bonn.

http://www.sueddeutsche.de/auto/alkoholverbot-fuer-fahranfaenger-freie-fahrt-fuer-hustensaft-und-pralinen-1.608288

Kommt drauf an wie viel du isst.

ginatilan  16.08.2015, 15:32

nein, siehe meine Antwort

Es geht um die Promille.

Wie du die herkriegst ist egal. Essen  trinken oder injizieren.

Und wenn du genügend Cognacbohnen oder Mon Chérie isst, dann wirst du auch besoffen, bzw liegst über 0,00 Promille.

ginatilan  16.08.2015, 19:18

Wie du die herkriegst ist egal.

dann zeige mir das Gesetz das deine Meiung (mehr ist es nicht) auch belegt

wenn du das Gesetz nicht nennen kannst ist deine Antwort nur Unsinn, mehr nicht

TransalpTom  16.08.2015, 19:56
@ginatilan § 316
Trunkenheit im Verkehr

(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.

(2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.

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Ob die berauschenden Mittel getrunken, geschnupft, gegessen, inhaliert, injeziert oder rekatl verabreicht werden ist vollkommen egal.

ginatilan  16.08.2015, 20:00
@TransalpTom

oder anderer berauschender Mittel 

das bezieht sich auf Drogen und Medikamente

ginatilan  16.08.2015, 21:18
@ginatilan

gebt einfach "Schnapspralinen Führerschein" in Google ein und ihr seht, dass ich Recht habe. 

Verboten ist nur das Zusichnehmen alkoholischer Getränke, nicht aber die Einnahme alkoholhaltiger Medikamente oder Lebensmittel, sodass das Zusichnehmen von Arzneimitteln (Hustensäften, Tinkturen und ähnlichen Mitteln) oder alkoholhaltigen Süßwaren (zB Weinbrandbohnen) den Tatbestand nicht erfüllt (s amtl Begr BT-Drs 16/5047 S 9). Nicht erfasst ist danach zB auch die Einnahme von Melissengeist, der kein „alkoholisches Getränk“ darstellt (vgl auch BR-Drs 124/1/07 S 6).

(Quelle: Jagow/Burmann/Heß zum § 24c StVG)

petrapetra64  17.08.2015, 13:07
@ginatilan


Dann frag ich mich aber, warum immer davor gewarnt wird, man solle bei Medikamenteneinnahme jeder Art immer ueberpruefen, ob die Fahrtauglichkeit durch den Alkoholischen Inhalt nicht vermindert ist.

Und weiterhin frage ich mich, wie man nach der Blutabnahme mit entsprechendem Blutalkoholwert beweisen wollte, dass man nur was gegessen hat mit viel Alkohol und nichts getrunken. Das kann man ja wohl nicht beweisen. Und zum einen wuerde das genauso zu Fahruntauglichkeit und damit einhergehend Gefahren fuer sich und andere bedeuten, als wenn er getrunken wurde. Und fuer die Strafe zaehlt einzig und allein der Wert der Blutentnahme.

Weiterhin bleibt ein alkoholisches Getraenk (z.b. Schnaps) auch weiterhin ein alkoholisches Getraenk, auch wenn man es nun mit einer Praline als Inhalt zu sich nimmt. Es ist immer noch Schnaps, also ein alkoholisches Getraenk.

ginatilan  17.08.2015, 14:58
@petrapetra64

Dann frag ich mich aber, warum immer davor gewarnt wird, man solle bei Medikamenteneinnahme jeder Art immer ueberpruefen, ob die Fahrtauglichkeit durch den Alkoholischen Inhalt nicht vermindert ist.

weil es die Pflicht der Hersteller ist darauf hinzuweisen

Und weiterhin frage ich mich, wie man nach der Blutabnahme mit entsprechendem Blutalkoholwert beweisen wollte, dass man nur was gegessen hat mit viel Alkohol und nichts getrunken

um 0,5 Promille zu erreichen musst du ca. 5 kg Schnapspralinen in kurzer Zeit essen, und das kann kein Mensch

ergo, ab 0,5 Promille wirst du nicht beweisen können dass dieser Alkoholgehalt nur durch Speisen gekommen ist (diese Ausrede könntest du dir also abschminken.-)

Weiterhin bleibt ein alkoholisches Getraenk (z.b. Schnaps) auch weiterhin ein alkoholisches Getraenk, auch wenn man es nun mit einer Praline als Inhalt zu sich nimmt.

richtig, aber schaue mal nach wieviel Schnaps da drin ist in einer Praline

und wieviel reinen Alkohol besitzt er denn?

Jungs und Mädels, ich habe das Gesetz nicht gemacht, und durch Nachdenken eurerseits (und durch googeln) kommt ihr bestimmt selber auf die Antworten eurer Fragen

Herpor  20.08.2015, 18:01
@ginatilan

Da braucht man kein Gesetz, das sagt einem der gesunde Menschenverstand, so man hat.

Mein Vorschlag: Probiers doch einfach aus.

Dem Blasetütchen ist das wurscht, wo der Alkohol herkommt. Und der Polizei auch.

ginatilan  20.08.2015, 18:20
@Herpor

die Polizei hält sich an die Gesetze, ihr wollt eben nicht verstehen dass euer Wunschdenken einfach nur der Realität nicht entspricht. 

naja, euer Problem 

mach dir deshalb keine Sorgen. Niemand kann so viele Pralinen essen dass der Alkoholspiegel merklich steigt. Vorher übergibst du dich