Antrag Hartz4 Frage zu Kontoauszügen der Letzten 3 Monate
Hi hallo Leute bitte um Hilfe.. Ich bekomme noch bis Mitte November ALG 1 und muß jetzt meinen Antrag auf Hartz4 stellen! Jetzt habe ich gelesen das man auch bei einem Erstantrag die Kontoauszüge der Letzten 3 Monate vorlegen muß... Habe mir dann mal Gedanken gemacht und bin auf folgendes Problem gestoßen,hoffe mal das es keins ist :-) Also ich wohne in einer Wg!! und die EC karte meines Mitbewohners der arbeiten geht ist schon ( schätze mal so 6-8 Monate aus welchen gründen auch immer für Geldabhebungen gesperrt ) Da wir auch schon vor der Wg Zeit im selben Dorf gewohnt haben,haben wir beide unser Konto jeweils bei der selben Bank. Jetzt habe ich auf meinen Kontoauszügen der Letzten 3 Monate immer einen Geldeingang meines Mitbewohners auf meinem konto!! Weil er mich gefragt hatte ob er mir per Onlinebanking was überweißen könne,und ich es ihm später geben könnte DA SEINE KARTE JA NICHT FUNKTIONIERT. Mache mir jetzt Sorgen das es da bei dem Antrag Probleme geben könnte??? Es waren einmal 40 € , 100€ , 115€ , und einmal 420€ in den Letzten 3 Mon???
8 Antworten
Da machst du dir zu Recht Sorgen !!!
Denn dann zählt ihr normalerweise nicht mehr als WG - sondern als BG - Bedarfsgemeinschaft und dann wird sein Einkommen auf euren Bedarf angerechnet. Sollten dann nach der Prüfung Schwierigkeiten auftreten,wirst du vom Jobcenter eh angeschrieben,dann kannst du dich dazu äußern und die Sachlage darlegen. In Zukunft soll er selber sehen,wie er seine Bankgeschäfte tätigt,das nicht benutzen können seiner EC - Karte wird ja mit Sicherheit einen guten Grund haben,denn wenn sie nur nicht mehr funktionieren würde,hätte er schon längst eine neue Karte erhalten.
Was soll das für eine Rolle spielen, es hätten auch 10 000 sein können, mit denen Du schulden abbezahlen musstes, relevant ist einzig und alleine wieviel an Guthaben bei Antragstellung noch vorhanden ist
Eine WG ist keine Bedarfsgemeinschaft, dein Mitbewohner kann dich solange unterstützen wie er will, sobald du Antrag auf H 4 stellst, und er die Einzahlungen nicht mehr vornehmen lässt, zählen sie auch nicht mehr.
Kleiner Typ für deinen Freund, falls er Probleme mit seinem Girokonto hat.
"Sparkonto, nicht Sparbuch" eröffnen und das Geld hierauf überweisen lassen und gut ist es.
sind ja geringe Beträge, ich denke mal das kann man alles begründen, kenne das selber, ein ALG2 Empfänger kauft sich ja auch mal Schuhe, eine Jacke oder was anderers, problematisch würde es bei Beträgen beispielsweise 1000 Euro oder so
Da wird Dein SB mit Sicherheit drauf stoßen und nachfragen. So wie sich Dein Problem anhört, wohnst Du in einer WG, das heißt, auch von Deinem Mitbewohner wird das Amt Auskünfte einholen, bzw. Du mußt seine Einkünfte offenlegen.
- Zunächst einmal solltest du abwarten, in welchem Umfang überhaupt Kontoauszüge verlangt werden.
- Wenn dein SB sich an den Beträgen stößt, einfach eine wahrheitsgemäße Erklärung abgeben.
- Ab sofort, solche Sperenzchen vermeiden; d.h. deinen Mitbewohner seine Bankangelegenheiten selbst regeln lassen; dein Konto sollte ab sofort für ihn tabu sein.
Das Problem ist ja das es eine Wg ist , und nicht das die es so auslegen als ob ich von meinem Mitbewohner unterstütz werde der arbeiten geht .....