ALG2 BVA Fond?

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Hallo hier eine antwort auf deine Frage. Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen formal auch Zusatzbeiträge an die Krankenversicherung abführen. Zwar übernimmt das Jobcenter diese Kosten, doch unter Umständen nicht komplett.  Für Empfänger von Hartz IV (Alg II) werden die Krankenkassenbeiträge vom Leistungsträger (Jobcenter, Arge) gezahlt. Allerdings gibt es seit 2015 den Zusatzbeitrag, den jede Kasse individuell über den einheitlichen Sockelbeitrag hinaus erheben kann. Das heißt, der Krankenversicherungsbeitrag setzt sich aus Sockelbeitrag und Zusatzbeitrag zusammen. Kurz und knapp gesagt dein Krankenkassenbeitrag wir aufgeteilt. Ich hoffe ich konnte dir helfen