Maßnahme nicht antreten Sanktion um 30%?

8 Antworten

Wenn die Teilnahme freiwillig ist, dürfte (!) es keine Sanktion geben.

Steht die Maßnahme in der Eingliederungsvereinbarung (sowas unterschreibt man auch grundsätzlich nicht), habt ihr für die Freiwilligkeit nur die mündliche Aussage und die wiegt nicht viel gegenüber einer Unterschrift unter einem Vertrag.

Eine Sanktion ist also möglich. Dagegen wehrt man sich mit einem Widerspruch. Lebensmittelgutscheine sind bei 30% aber nicht drin.

?? Das naheliegendste wäre, sich an den ARGE-Betreuer zu wenden und um eine andere hilfreichere Schulungsmaßnahme zu bitten.

Sperre kann kommen...nutz die Massnahme zum Bewerben.

Entscheidend ist NICHT, was der Vermittler sagt, sondern das, was er schreibt. Hat sie eine offizielle Zuweisung zur Maßnahme erhalten (mit Belehrung und allem Pipapo ..) , ist diese gültig.

Gegen diese Zuweisung kann man in den Widerspruch gehen; da ein Widerspruch allerdings an dieser Stelle keine aufschiebende Wirkung hat, müsste man versuchen, diese über z.B. Antrag auf vorläufigen Rechtschutz herzustellen. Dass man alles weiß - bzw. glaubt, alles zu wissen - und dass die Bewerbungen entsprechend der I-net-Recherche geschrieben wurden, wird allerdings bei weitem nicht als Begründung für den Widerspruch ausreichen.

Bei einer 30%-Sanktion kann man zwar Lebensmittelgutscheine beantragen, wird aber in der Regel keine erhalten, sofern keine Kinder in der BG leben.

Was spricht gegen die Teilnahme,klar gibt es dann eine Kürzung.Ich finde das auch richtig.Man sollte sich doch nicht auf den Hartz4 Geld ausruhen,ist eher gedacht dafür bis man wieder in Arbeit ist.Du wirst das dann wohl oder übel hinnehmen müssen ,das es weniger Geld gibt.