ALG2 Aufstockung Rechner?

3 Antworten

Anrechnungsfähiges Einkommen dürfte sich bei Dir dann jeden Monat ändern und damit müsste jeden Monat Dein Aufstockungsbetrag neu berechnet werden.

Berechnung: die ersten 100 Euro sind anrechnungsfrei. Vom darüber hinausgehenden Brutto kannst Du weitere 20 % zusätzlich behalten. Bei dem genannten Brutto ( 630 Euro ) wären das also 206 Euro.

Dein Bedarf wäre Regelsatz 416 Euro + Deine Warmmiete = 671 Euro

Ergo wirst Du noch einen geringen aufstockenden Betrag erhalten.

Bene0801 
Fragesteller
 03.08.2018, 21:42

Vielen Dank !:)

Wenn du noch keinen Antrag gestellt hast, dann würde dir dein Kindergeld als sogenanntes sonstiges Einkommen zu 100 % auf deinen Bedarf angerechnet, weil dir dann auf dein Erwerbseinkommen Freibeträge nach § 11 b SGB - ll zustehen würden !

Dein Bedarf läge dann derzeit bei min.416 € Regelleistung für deinen Lebensunterhalt + deine 255 € KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ), demnach also min.um die 671 € pro Monat.

Von deinem Bruttoeinkommen wären die ersten 100 € ein Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Bei 630 € blieben also erst einmal diese 100 € Grundfreibetrag und auf die übersteigenden 530 € Brutto kämen 20 % = 106 € dazu, der gesamte Freibetrag würde dann bei 206 € liegen.

Diese 206 € zieht das Jobcenter dann theoretisch von deinen ca.501 € Nettoeinkommen ab, es blieben dann max.um die 295 € anrechenbares Erwerbseinkommen und dazu käme das volle Kindergeld von 210 €.

Du würdest dann ca.505 € gesamtes anrechenbares Einkommen haben, dein Bedarf läge aber bei min.um die 671 €, dir stünden dann min.um die 166 € an monatlicher Aufstockung zu.

Bene0801 
Fragesteller
 03.08.2018, 21:42

Vielen Dank für diese Ausführliche Antwort:)

isomatte  03.08.2018, 21:51
@Bene0801

Bitte schön !

Wieso bekommst du noch Kindergeld? Wer zahlt das denn?

Wäre gut, wenn du das schreiben würdest.

Bene0801 
Fragesteller
 03.08.2018, 20:45

Weil ich Ausbildungssuchend bin ist alles abgesprochen mit der Familienkasse

Realist111  03.08.2018, 20:46
@Bene0801

ok, dann sind deine Eltern doch noch unterhaltverpflichtet.

Bene0801 
Fragesteller
 03.08.2018, 20:47

Bin 20 und habe eine eigene Wohnung seit dem ich aus der Jugendhilfe bin, habe seit Jahren keinen Kontakt zu meinen leiblichen Eltern

Realist111  03.08.2018, 20:51
@Bene0801

wende dich mal an das Amt, die werden deine besondere Situation besser beurteilen können.