Kann ich aufstockendes Hartz 4 "kündigen"?

3 Antworten

Dazu musst du nicht extra persönlich zum Jobcenter !

Du suchst dir aus dem Internet eine ALG - 2 Veränderungsmitteilung,die kannst du dann ausdrucken und ausfüllen.

Da trägst du dann ein wann und wohin du umziehen möchtest,schreibst dann noch auf ein Blatt Papier das du ab ..... keine Leistungen mehr benötigst,weil du dann in der neuen Wohnung mit deinem Partner eine BG - bildest.

Es könnte aber sein das du dann noch einmal eine Einkommensbescheinigung und aktuelle Kontoauszüge einreichen / vorlegen müsstest,je nach dem wie du dann noch Leistungen vom Jobcenter bekommst.

letiki05  01.03.2016, 17:56

Bei vielen Jobcentern ist das auch formlos per Email möglich, wenn das zuständige JC eine Website hat.

Kruemel28 
Fragesteller
 01.03.2016, 18:19
@letiki05

Wieso sollte ich den dann noch was vorlegen? Aber solange es nur um meine Sachen geht ok. Von dem zu dem ich ziehe, bekommen sie nichts. Das geht die auch gar nichts an. Außerdem, wer sagt, dass es mein Partner ist?

isomatte  02.03.2016, 06:23
@Kruemel28

Wenn dir das Jobcenter trotz Verzicht auf Leistungen noch eine Aufstockung oder gar deine volle Leistung überweisen würde,für den Monat in dem du auch Einkommen ( Zuflussprinzip ) auf dein Konto bekommst,dann könnte von dir ein Nachweis über das erzielte Einkommen gefordert werden und wenn du das nicht möchtest,dann würdest du die volle Leistung inkl.des KK - Beitrags zurück zahlen müssen !

Du selber sagst das in deiner Frage,denn da sprichst du von eheähnlicher Gemeinschaft,wenn es nicht dein Partner / Partnerin ist,du also mit dieser Person nichts zu tun hast,dann kannst du auch keine eheähnliche Gemeinschaft mit dieser bilden und es dürfte auch kein Einkommen dieser auf deinen Bedarf angerechnet werden,denn dann würdest du keine BG - sondern nur eine WG - mit dieser Person bilden.

Lassen wir Deinen Einleitungssatz zur Vereinfachung der Klärung der Frage einfach mal raus, so gehst Du einfach zum Jobcenter ( weil wichtige Belange SO am besten abgeklärt werden ) und gibst dort persönlich Deine Abmeldung aus dem Leistungsbezug bekannt.

Sagst ganz klar : ich ziehe dann und dann dorthin und muss keine Miete mehr bezahlen. Meine Arbeit behalte ich und benötige ab diesem Datum keine Unterstützung mehr durch ergänzendes ALG II. 

Dann sollte das Thema weitestgehend auch schon durch sein. Ggf. möchte man dann höchstens im Nachgang noch die Ummeldebescheinigung bzgl. Deines Wohnsitzes sehen.

Kruemel28 
Fragesteller
 01.03.2016, 14:42

Das ist doch mal eine vernünftige Aussage. Danke!

Und das geht dann so einfach? Noch ist es zwar nicht so weit, aber wollte das schon mal rechtzeitig wissen. Man macht sich ja doch so seine Gedanken, wenn man bald umziehen möchte. Ich plane halt gerne alles früh genug :D

Parhalia  01.03.2016, 15:20
@Kruemel28

Ja, so einfach kann das gehen. Wie gesagt, erledige es dann halt nur ( rechtzeitig ) im Optimum persönlich.

"Rechtzeitig" nur in DEM Sinne, eine mögliche "Überzahlung" zu vermeiden. Und in Deinem / Eurem zukünftigen Sinne wäre es noch nicht mal verwerflich in der Empfehlung, den Umzug für den 1. eines Folgemonats der aktuell vorgeleisteten ALG II - Leistung zu finalisieren.

Beispiel: Du wüsstest bereits jetzt, dass Du am 1.April bei Deinem neuen Lebenspartner einziehen könntest, so gibst Du DAS im Laufe dieses Monats so früh wie möglich beim Jobcenter an. Dann kann es die Leistungen für April bereits einstellen.

Und in der Zwischenzeit sprichst Du dann beim Bürgeramt / Einwohnermeldeamt der jeweiligen Stadt vor und meldest Dich um. ( halt dann, wenn Du Deinen alten Wohnsitz halt tatsächlich aufgibst )

Kündigungsschreiben und ggf. Kündigungsbestätigung der bisherigen WHG  kannst Du dann auf Anfrage des JC notfalls auch nachreichen. 

Aber im Grundsatz..."so einfach"...😉

Kruemel28 
Fragesteller
 01.03.2016, 18:16
@Parhalia

Naja die Überuahlung wären in dem Fall, dass ich 800 Euro verdiene, ja nur ein geringer Teil und zur Not auch zurückzahlbar.

Ich habe ja eh eine Kündigungsfrist von 3 Monaten bei meiner Wohnung, in der Zeit findet dann der Umzug und Verkauf von Möbeln nach und nach statt. Bisher ist meine Wohnung auch noch gar nicht gekündigt, möchte erstmal abwarten wie es bei seinem Haus weitergeht... nicht das wir beide im schlimmsten Fall auf der Straße sitzen.

Umziehen wollte ich wenn erst so im Juli/August.

Parhalia  02.03.2016, 07:56
@Kruemel28

Da hast Du absolut recht : bloss nichts überstürzen. Beim ALG II meldest Du Dich erst dann ab, wenn die Wohnung auch wirklich gekündigt ist und die letzte Monatsmiete gezahlt wurde.

Beim Verkauf des Mobiliars musst Du allerdings etwas aufpassen. Denn je nach Höhe der Erlöse kann dieses Geld dann durchaus mindernd auf das noch laufende ALG II angerechnet werden. Da müsstest Du Dir im Zweifel ein kleines Zeitfenster von ca. 4 Wochen zwischen Abmeldung beim Jobcenter und Übergabe der Wohnung lassen.

Wenn Du ohnehin nur einen geringen Betrag aufgestockt bekämest, so meldest Du Dich bei einem geplanten Auszug z.B. zum 31.07 dann beim Jobcenter zum 30.6  ab und ergänzt für Juli dann den kleinen Differenzbetrag aus dem Möbelverkauf.

Aufstockungen bekommt man nicht automatisch sondern muß man beantragen.

Dann lass das doch einfach auslaufen. Wenn du keine Verlängerung einreichst bekommst du auch kein Geld mehr. 

Kruemel28 
Fragesteller
 01.03.2016, 14:38

Das wurde bei mir bisher automatisch berechnet, solange mein Bescheid noch läuft. Ich muss ihn jetzt zum 1.4. aber erstmal verlängern, da ich erst im Juli/August umziehe. Habe ja für meine Wohnung auch eine Kündignugsfrist und den Job muss ich erstmal sicher haben. Vielleicht habe ich ja auch Glück und ich bekomme die Vollzeitstelle, dann bin ich eh weg vom Amt.