Arbeitslosengeld 1 aufstockung

3 Antworten

Wenn Dein Arbeitslosengeld unter der Summe (384 €+halbe Miete) liegt, bekommst du einen Aufstockungsbetrag als ergänzende ALG II-Leistung. Wenn du knapp darüber liegst, kannst du zumindest versuchen, Wohngeld zu beantragen.

Als Beweis der Trennung wollen manche JobCenter einen vom Anwalt ausgestellten sog. "Trennungsschein". Ja, auch wenn man nicht verheiratet ist !!!! In Berlin verlangen eine Reihe von JC einen derartigen Trennungsschein, den die meisten Familienrechtsanwälte für ca. 15,00 € ausstellen.

Als sog. "Schonvermögen" darfst du 150,00 € pro Lebensjahr haben , dazu noch 750 € für Anschaffungen. Dazu zählen Sparbücher, Bargeld, Bausparvertrag, Auto. Wenn du noch Geld in eine Altersvorsorge gezahlt hast ( da gibt es aber noch besondere Bedingungen bzgl. Kündbarkeit), dann darf das auch noch mal 250 € pro Lebensjahr ausmachen.

Wenn du diese Grenzen nicht überschreitest, dann kannst du ruhigen Gewissens ergänzendes ALG II beantragen. WENN DU ES BEANTRAGST, musst du es ohnehin angeben. Und wenn man da falsch antwortet und sie kommen dir auf die Schliche, dann hast du ne Menge Ärger, den du nicht brauchst.

Anni2102 
Fragesteller
 23.01.2013, 16:39

oh gott...einen trennungsschein? wollte mich zumindest vorher mal nach erkundigen,weil ich ja so schlecht weiss,was ich an geld zur verfügung habe,um mir eine wohnung zu nehmen und damit noch überleben kann

Larah10  25.01.2013, 03:30
@Anni2102

Als Beweis der Trennung wollen manche JobCenter einen vom Anwalt ausgestellten sog. "Trennungsschein"

Und wie soll der aussehen.. was soll der angeblich "aussagen" ? ^^ Nix für ungut, gerade bei den Berliner JC überrascht einen nur noch wenig. Aber da bin ich jetzt doch mal gespannt, was hier ein Familienrechtanwalt für zwei Unverheiratete "ausstellen" (können) sollte.

Larah10  25.01.2013, 03:30
@Anni2102

Als Beweis der Trennung wollen manche JobCenter einen vom Anwalt ausgestellten sog. "Trennungsschein"

Und wie soll der aussehen.. was soll der angeblich "aussagen" ? ^^ Nix für ungut, gerade bei den Berliner JC überrascht einen nur noch wenig. Aber da bin ich jetzt doch mal gespannt, was hier ein Familienrechtanwalt für zwei Unverheiratete "ausstellen" (können) sollte.

EstherNele  28.01.2013, 13:48
@Larah10

Du hast recht, es klingt nach Schwachsinn. Trotzdem wollen die Ämter, dass du - quasi mit dem "Gewicht" der anwaltlichen Beurkundung- die Auflösung der "Versorgungs- und Einstehensgemeinschaft" erklärst. Denn etwas anderes ist ja eine BG nicht, verheiratet oder nicht.

Dieser Trennungsschein ist bei nicht verheirateten Zusammenlebenden (oder eben nicht mehr Zusammenlebenden) nur für das JobCenter interessant, alle anderen Z.Bsp. Finanzamt, wollen das Ding nur von Verheirateten. Das macht aber auch Sinn, denn fürs Finanzamt ändert sich ja nichts, wenn du unverheiratet zusammenwohnst, für das JobCenter schon.

Die Formulare, Ausfüllhilfen und das Merkblatt SGB II für den ALG2-Antrag findest du hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zentral/Formulare/Buerger/Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II-Nav.html Parallel stellst du einen Antrag auf Zustimmung zum Umzug wegen Trennung der Paarbeziehung und notwendigem baldmöglichstem Auszug und lässt dir vom zuständigen Jobcenter die örtlichen Angemessenheitskriterien für eine eigene Wohnung geben.

Larah10  25.01.2013, 03:41

Wieviel darf ich mir denn zur Seite gelegt haben und muss ich das angeben,obwohl ich nur eine Aufstockung brauche vom Amt?

Natürlich musst du deine Einkommen und Vermögenswerte offenlegen. ALG2 wird nur bei Bedürftigkeit gewährt. - Zum Vermögen: http://hartz.info/index.php?topic=25.0

sollte man, mehr bekommen, als wenn man arbeitet?, man bekommt nur soviel wie man in % eingezahlt hat

Anni2102 
Fragesteller
 23.01.2013, 16:36

das habe ich nicht gesagt!!! ich bin bisher knapp 6 jahre mit unterbrechungen arbeiten gegangen (bin noch nicht so alt) und ich bekomme weniger,wenn ich von meinem bisschen arbeitslosengeld noch miete ect. zahlen müsste,wie ein hartz4 empfänger! das ist ja auch nicht sinn der sache!