ALG II Heizgeld trotz veraltetem Abschlagsplan?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Jobcenter übernimmt laut SGB II § 22 Absatz 1 nur die "tatsächlichen" Kosten für Heizung: "(1) Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind."

Du musst also nachweisen bzw. glaubhaft machen, was du tatsächlich a) zahlen musstest und b) gezahlt hast.

Ein alter "Plan" kann glaubhaft sein, muss es aber nicht. Ich glaube aber eher nicht, dass die Heizkosten gesunken sind im Jahr 2014 - obwohl in der Zeitung das Gegenteil steht ;-).

Nun kann man auch die Quittung seines Hauptmieters vorlegen, die Quittung über dessen Zahlungen an den Versorger.

Oder man legt die Quittungen vor, die man von seinem Hauptmieter hat (oder einfordert) über seine eigenen Zahlungen an ihn für die Heizkosten..

Kriegt man beides nicht vom Hauptmieter, kann man versuchen, diesen in Regress zu nehmen für die dadurch entstandenen Kosten - bzw. für das ALG II, das man deshalb nicht bekommt.

Das Jobcenter selbst kann ohne Quittungen schlecht Kosten übernehmen - wie denn auch?

Eine Möglichkeit gibt es aber: Man macht glaubhaft (am besten auch mit Hilfe von Zeugen), dass man immer gezahlt hatte für die Heizung, und dass die früher X Euro gekostet hat. Denn im Streitfall gelten vor Gericht auch Aussagen von Zeugen (und von dir selbst).

Wenn das nicht direkt greift beim Jobcenter, dann stellt man dort einen Antrag auf SGB X § 44 oder 45. Wird dem nicht stattgegeben, kann man dagegen Widerspruch einlegen, und danach noch dagegen klagen beim Sozialgericht, um sein volles ALG II zu erhalten.

Gruß aus Berlin, Gerd

GerdausBerlin  10.02.2015, 17:21

Es gibt hier drei Möglichkeiten beim Jobcenter:

1.) Der Antrag auf Übernahme von Heizkosten ist noch nicht entschieden, weil noch Unterlagen fehlen.

Dann benötigt man kein Rechtsmittel, sondern Unterlagen - man reicht die nach. Wird dennoch nicht entschieden, kann man nach einem halben Jahr Untätigkeitsklage einreichen beim Sozialgericht - oder im Einfall vorher schon eine Eilklage zur Erzwingung einer Entscheidung.

2.) Der Antrag wurde abgelehnt oder nicht befriedigend beschieden. Dann hat man einen Monat Zeit, Widerspruch gegen diesen Bescheid einzulegen beim Amt. Dies hat dann schon binnen drei Monaten tätig zu werden, sonst ... siehe oben, Sozialgericht.

3.) Der Monat ist um, kein Widerspruch gegen den Bescheid mehr möglich, Dann kann man eine Überprüfung dieses Bescheids beantragen nach SGB X § 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes.

Zum Vermieter: Dieser schuldet einem eine Quittung. Eventuell schuldet er einem auch eine Abrechung über kalte wie auch warme Nebenkosten (falls keine Pauschale vereinbart worden war - aber dann übernimmt das Amt in der Regel die Pauschale).

Der Vermieter/Hauptmieter (und auch der Wohnungsgeber usw.) kann auch als Zeuge geladen werden, etwa vor das Sozialgericht. Dort wäre eine Falschaussage - etwa über Heizkosten - strafbar.

Schneller geht es aber sicher, wenn man diese Personen per Einschreiben anmahnt, die benötigten Unterlagen zu liefern binnen einer plausiblen Frist - zwei Wochen genügen meist. Danach kann man versuchen, einen Mahnbescheid zu erwirken gegen sie - und dies auch im ersten Anschreiben schon androhen, das sollte wirken ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

vorsprechen und einen Termin bei dem Vorgesetzen, Teamleiter geben lassen....ansonsten mal gucken ob es in deiner Nähe Rechtsanwälte gibt die sich speziell mit Alg2 beschäftigen.....und eine Untätigkeitsklage (?) androhen

Uprisentheboss 
Fragesteller
 09.02.2015, 11:52

Danke schonmal. Mir wurde eine Anwältin in der Nähe empfohlen die, ich zitiere "das Jobcenter liebend gerne zerreisst". Allerdings sind das trotzdem knapp 15€ Bus- und Zugkosten, die ich nicht unbedingt auf gut Glück bezahlen will, ohne zu wissen, was Sache ist. Dürfen Anwälte grobe Auskunft zu dem Thema via Telefon geben bzw. machen sie das aus Kulanz desöfteren mal?

Morticia20  09.02.2015, 11:57
@Uprisentheboss
Dürfen Anwälte grobe Auskunft zu dem Thema via Telefon geben bzw. machen sie das aus Kulanz desöfteren mal?

das kannst du nur erfahren wenn du dort anrufst :-)

Noch eine Info am Rande: Habe den 2013er Abschlagsplan bereits Anfang Januar erneut eingereicht aber bis heute keine Reaktion...

YK1972  09.02.2015, 12:00

Die wollen ja auch einen aktuellen Plan und nicht einen von vor zwei Jahren. Kannst du den neuen Plan nicht beibringen, hast du leider Pech gehabt. Da kannst du bei denen noch soviel Terror machen. Es fehlen wichtige Unterlagen.

Uprisentheboss 
Fragesteller
 09.02.2015, 12:06
@YK1972

Wir hatten aber keinen Zähler sondern Fixkosten von genau 2x 80€ und daran hat sich nix geändert. Wie gesagt, der aktuelle Abschlagsplan ist nie bei mir angekommen und die KEW hat sich geweigert mir einen auszuhändigen. Und diese linke Ratte von Ex-Mitbewohner hat sich auch geweigert sich mal 20 Minuten Zeit zu nehmen um einen neuen Abschlagsplan ausstellen zu lassen mit den Worten "Warum sollte ICH dahin gehen, wenn DU was willst". Sämtliche Erklärungen gingen ihm wohl am A... vorbei. Dann sag ich der Vermieterin sie soll sich ans Amt wenden und sich mit denen auseinandersetzen, ich bins nämlich leid und wenn ich die Miete jetzt nachbezahle hab ich noch um die 60€ für den Rest des Monats... diesen Monat bekomme ich ja auch keine Unterkunftskosten, weil ich halt keine habe und somit nur die 45€ zur Sicherung des Lebensunterhalts, von welchen noch 39,90€ abgingen weil sie mir 700€ zuviel bezahlt haben und das jetzt in 39,90€ Raten verrechnen, somit blieben mir vom Amt 5,10€ zur Sicherung des Lebensunterhalts. Davon konnte ich nichtmal den Bus zum Jobcenter bezahlen aber laut Amt ist das ja mein Problem...

Heizt du mit Gas? Zahlt ihr das extra oder ist das im deiner miete enthalten? Also normalerweise ist Heizung in den neben kosten drin und wird nicht extra gezahlt. Das Amt zahlt dann deinen teil wenn ihr ne Nachzahlung habt.

Uprisentheboss 
Fragesteller
 09.02.2015, 11:54

Ja, mit Gas geheizt (der Boiler war zwischenzeitlich auch kaputt, weshalb ich 2 Wochen mit Hose, Jacke und 2 Decken im Bett lag und trotzdem gezittert hab vor Kälte, aber das ist eine andere Geschichte^^) Wie gesagt, ging von uns aus an die KEW (Selbstversorger), alles ausser Strom und Gas war in den Nebenkosten enthalten, die mit der Kaltmiete an die Vermieterin ging.

EDIT: Da mein hinterlistiger Ex-Mitbewohner die Miete zum 31.01.15 ohne mein Wissen gekündigt hat, konnte ich zwar laut Anwalt weiter in der Wohnung bleiben, da die Kündigung unwirksam war, aber KEW hätte ich selbst bezahlen müssen (Miete und Nebenkosten weiterhin nur zur Hälfte) und das waren dann mehr als vorher zu zweit, somit konnte ich mir die Wohnung alleine nicht leisten und musste trotzdem raus. Seit 01.02.15 schlafe ich mal ein paar Tage hier, ein paar Tage dort ohne festen Wohnsitz, da ich keine Wohnung gefunden habe, die ich mir vom ALG II leisten konnte ._.

Urknall  10.02.2015, 06:36
Also normalerweise ist Heizung in den neben kosten drin und wird nicht extra gezahlt.

Aber auch nur, wenn der Vermieter das Gas vorschießt, was ich in meinem Leben bisher noch nie erlebt habe. Der Regelfall sieht so aus, dass man zwar vom Vermieter eine Nebenkostenabrechnung erhält, darin aber weder der eigene Wohnstrom, noch das Gas enthalten sind, da man in den beiden Fällen eigentlich immer einen direkten Versorgungsvertrag mit den jeweiligen Anbietern hat, die man auch frei wählen kann.