ALG 1 - Angaben zu Nebenverdienst
Hallo zusammen! Ich habe da mal eine Frage: Ich beziehe derzeit ALG 1 und habe die Möglichkeit, als Nebenverdienst eine selbständige Tätigkeit auszuüben: Als freiberuflicher Mitarbeiter in einem Callcenter (Telefonumfragen, es gibt für jedes Interview ein Honorar). Ich habe dort früher schon gearbeitet, und kenne einige Mitarbeiter/Teamleiter. Meine Arbeitslosigkeit ist mir irgendwie unangenehm, daher würde ich nur ungern ein Formular vom Arbeitsamt vorlegen müssen. Daher die Frage: Reichen dem Arbeitsamt als Nachweis über die Nebenbeschäftigung die Steuererklärung/Kontoauszüge, oder verlangen die noch andere Nachweise? Welche Angaben muß man machen? Und wie soll eigentlich nachgewiesen werden, dass man weniger als 15 Stunden wöchentlich arbeitet?
Danke im Voraus!
2 Antworten
Das Amt interessiert nicht, was Dir angenehm ist, oder auch nicht. Eine Steuererklärung oder ein Kontoauszug gibt nur Aufschluß über Geldbeträge, nicht aber Arbeitszeit. Du wirst sicher eine vom Arbeitgeber ausgefüllte Verdienstbescheinigung beibringen müssen. Hier mal ein online verfügbares Formular http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg-Nebeneinkommen.pdf
Genau deswegen kannst du nicht einfach sagen ich habe einen Betrag X verdient. Wenn du mehr als 15 Stunden arbeitest, bist nicht mehr arbeitslos.
Es geht ja auch darum, zu prüfen ob es sich nicht eigentlich um eine versicherungspflichtige Arbeit handelt.