Frage zum Arbeitsamt, Leistungsabteilung?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn man aus Gründen seine Arbeitsstelle aufgeben muß sich doch die Leistungsstelle dazu äußern, ob eine Sperre verhängt wird oder ob ALG gleich bezahlt wird.

Eine gute Frage.

Es sind Einzelfallentscheidungen. In manchen Fällen ist die Sachlage ganz klar und es wird sofort entschieden, dass eine Sperre verhängt wird

Die Agentur für Arbeit bzw. die Person die den Antrag bearbeitet, kann aber einfach auch sagen, dass es  speziell geprüft werden muss.

Bei Hartz IV ist muss auf jeden Fall eine schriftliche Rechtsfolgenbelehrung erfolgen.

Das wird bei ALG I auch wohl so sein.

Kann man das von der Leistungsstelle schriftlich fordern?

Aber ich bin mir sicher, das man das nicht am Tag der Antragstellung einfordern kann.

Es steht zwar alles bei denen im PC aber es kommt mir vor als ob die Mitarbeiter selbst nicht so richtig wissen was Sache ist. 

Das kommt vor, wie überall.

Festlegen will sich keiner von denen.

Vielleicht weil man bei nicht eindeutigen Fällen nicht mit dem Antragsteller diskutieren will.

Oder weil jemand ausrasten könnte.

Oder der Sachbearbeiter nachlesen muss ob eine Sperre gerechtfertigt ist.

Mir wollte man vor vielen Jahren eine Sperre geben, weil ich aus gesundheitlichen Gründen gekündigt habe. ( Attest lag vor )

Als ich dann zum Abteilungsleiter ging und mich beschwerte, bzw. das ich sie aufforderte mir das schriftlich zu geben, damit ich es meinem Anwalt geben kann, wurde ging der Abteilungsleiter zum Sachbearbeiter besprachen den Fall und ich bekam eine Zusage für ALG I ohne Sperre.

muß vermutlich kündigen aus persönlichen Gründen.

Da kann man vielleicht googeln, welche persönlichen Gründe keine Sperre nach sich ziehtz,

 z.B. bei Hensche, Arbeitsrecht mal schauen.

MfG

johnnymcmuff


Der Grund ist schon eindeutig. Mich macht es nur schwach das zum einen JA gesagt wird und die Woche drauf die Sachbearbeiterin rumeiert.

Es würde schon hilfreich sein wenn man den persönlichen Grund kennen würde,dann kann man ggf. sagen ob eine Sperre droht oder nicht !

Das wird ihr beim Amt sicher keiner schriftlich geben,dass sie dann keine Sperre bekommt und verpflichtet sind sie dazu auch nicht,erst wenn ein Antrag gestellt wurde,muss dieser mit einem schriftlichen Bescheid beantwortet werden.

Also entweder positiv oder es würde eine Sperre von 12 Wochen geben oder in Härtefällen könnte sie auf 6 Wochen verringert werden bzw.vorher würde man die Möglichkeit zur schriftlichen Anhörung bekommen,da kann man seine Gründe für die Kündigung selber noch einmal darlegen.

Sorry, aber die Leistungsabteilung hat doch schon JA gesagt, am Telefon.

Aber das AA dreht sich etwas im Kreise. Deshalb die Frage kann man das schriftlich einfordern.

Lies mal bei @Angy meinen Kommentar

@Maximilian112

Was da gesagt wird oder nicht spielt doch keine Rolle,selbst wenn sie da einen Zeugen mit hatte der das ganze bestätigen könnte,es muss nun mal nach bestem Wissen und Gewissen bzw.nach amtlichen Anweisungen je nach Einzelfall entschieden werden und das bekommt sie dann mit dem Bescheid mitgeteilt !

Es gibt kein Sachbearbeiter eine schriftliche Zusicherung ab,dazu ist er gar nicht befügt und würde ihr am Ende auch nichts bringen oder was will sie dann gegen diesen Sachbearbeiter unternehmen,ihn auf eine Zahlung von verloren gegangen Leistungen verklagen,weil er unwissend war.

Der Bescheid auf einen Antrag muss schriftlich erfolgen und begründet werden, egal ob es dann eine Zusage oder eine Absage ist.

Es ist ja noch kein Bescheid. Die Tochter hat sich arbeitssuchend gemeldet , muß vermutlich kündigen aus persönlichen Gründen.

Die Leistungsabteilung sollte aber erst einmal sagen , JA das wird so gehen. Und das möchte sie schriftlich bevor gekündigt wird.

@Maximilian112

War sie dort und hat sie persönlich nachgefragt?

@Maximilian112

Das wird deine Tochter vorher nicht schriftlich bekommen, da gehe ich mal von aus.

@KaeteK

Die Leistungsabteilung hat sie angerufen und das Ganze bejaht.

Jetzt war sie wieder auf dem AA um sich im Vorfeld arbeitssuchend zu melden da will die Sachbearbeiterin nix davon wissen:

kann ich nicht genau sagen, selbstkündigung ist immer schwierig, müßte man mal jemand fragen und schickt eine neue Mitteilung an die Leistungsabteilung: Die rufen sie dann an! .....


gründe.....das ist so 'ne sache..

die "gründe" werden geprüft und entsprechend als tatsächlichen grund eingéstuft (dann gibt es keine sperre) oder als grundlos betrachtet. (dann gibt es eine sperre)

da gibt es so einiges an spielraum beim zuständigen sachbearbeiter..

festlegen wird sich daher nur er. wenn du mit seiner entscheidung nicht einverstanden sein solltest, kannst du einspruch (innerhalb einer frist) einlegen. 

Der Sachbearbeiter fragt die Leistungsabteilung.

Die Frage ist ob ich es schriftlich einfordern kann bevor die Kündigung geschrieben ist.

@Maximilian112

Sie soll hingen, fragen und einen Zeugen mitnehmen.

@Maximilian112

der sachbearbeiter legt fest. was soll der sachbearbeiter die leistungsabteilung fragen? die sind lediglich für die leistungsabwicklungen zuständig. klären keine sachverhalte oder sonstiges..

du kannst doch nichts "einfordern" bevor etwas faktisch vorhanden ist..

@KaeteK

was fragen?

es geht letztendlich NUR darum, ob der GRUND der beendigung des arbeitsverhältnisses auch einen grund im sinne einer unzumutbarkeit der arbeit darstellt..

@Draufaufdie12

Ich weiß nicht, wer von denen das Sagen hat. Die genannte Abteilung sollte das entscheiden. Hat sie gemacht und telefonisch bestätigt.

Mir wäre ein Zettel mit Unterschrift lieber.

@Maximilian112

das sagen hat der sachbearbeiter. der namen drückt das je bereits aus. der gibt die entscheidung (falls es eine für dich negative sein sollte) an die leistungsabteilung weiter. denn die sind ja dann im weiteren dafür zuständig dir das geld zu überweisen..

sämtliche entscheidungen bekommst du sowieso schriftlich. so gesehen, warte den entscheid ab..

Wenn jemand seinen Arbeitsplatz aufgibt, ohne neue Anstellung und somit bedürftig wird , prüft der Fallmanager die Sachlage , dazu erhält er auch die Stellungsnahme des Arbeitgebers oder fordert die an..

 .. erst danach wird  eine Entscheidung getroffen werden..