Adresse ohne Erlaubnis veröffentlichen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Adressen, die du aus öffentlichen Quellen erhalten hast, wie zum Beispiel aus einem Telefonbuch, darfst du ins Internet stellen. Der Adressat hat seine Zustimmung bereits dem Telefonbuchverlag gegeben.

Es ist zwar unfein, die Adresse eines anderen Menschen ohne dessen Einverständnis zu veröffentlichen, aber es ist nicht strafbar. 

falsch...ist es... ist allerdings nur eine OWI. (Verstoß gegen Datenschutz)

@ZuumZuum

Darauf habe ich gewartet. Bitte die Rechtsvorschrift, die das Veröffentlichen einer Adresse ordnungswidrig macht.

@KevinHP

Unter unter welchem Punkt bzw. dort genannten TB genau willst du die Veröffentlichung der Adresse einordnen?

Die Nennung der §§ 43 und 44 BDSG reicht nicht.

es ist nicht korrekt, ob es strafbar ist, kannst Du googeln!

Das ist ein verstoß gegen das persönlichkeitsrecht und so mit eine straftat...um genau zu sein nennt es sich Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme....😉

Muss es denn verboten sein?

Sowas tut man einfach nicht. Man nennt das Erziehung, Takt, Anstand, Feingefühl, Respekt....oder einfach gesunden Menschenverstand.