Acker von Vater aus Landwirtschaft bekommen (ca. 4000m2)?

4 Antworten

Ein paar Euro Grundsteuer fällt an, du kannst ja den Acker an andere Landwirte verpachten, so habe ich meine geerbte Ackerfläche auch verpachtet.

Um Wald zu bewirtschaften können, sollte man das dafür notwendige Know how haben, sonst wird das nicht. Als Waldbesitzer trägst du die Verkehrspflicht, der Wald ist frei zugänglich.

Verkehrssicherungspflicht im Wald bedeutet vereinfacht: Derjenige, der die Verfügungsgewalt über ein Grundstück ausübt, hat im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren dafür zu sorgen, dass von dort keine Gefahr für andere ausgeht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
mikey2502 
Fragesteller
 20.11.2019, 09:05

Mit Waldarbeit kenn ich mich gut aus- das wäre nicht das Problem. aber ich dachte so könnte ich quasi den Acker ohne Steuerabgabe vom Vater Landwirtschaft zu "meiner Forstwirtschaft" mit aufnehmen. Bliebe quasi betrieblich und keine Privatentnahme oder so

StRiW  20.11.2019, 11:41
@mikey2502

Kannst Du so machen wenn Du diese Fläche umwandelst und aufforstet. Genau Vorgaben kann dir das Forstamt nennen.

Als Erbe zahlst du Erbschaftssteuer, als Besitzer Grundsteuer.
Beides ist in diesem Fall kaum der Rede wert.
(Ich zahle für ein ähnliches Grundstück jährlich 11,94 € Grundsteuer).

Die Frage mit dem Wald verstehe ich nicht.
Forstwirt ist man nicht einfach dadurch, daß man Wald besitzt.
Forstwirt ist ein Beruf mit einer richtigen Ausbidung.

mikey2502 
Fragesteller
 20.11.2019, 09:07

Ne das meine ich nicht. Aber wenn wenn man Waldstückhat zahlt man Berrufsgenossenschaft und ist normal im z.B. Verband. als solcher kann man die Landwirtschaftsfläche auch ohne Privatüberführung behalten (damit die Steuer nicht alles auffrisst)

Blumenacker  20.11.2019, 17:21
@mikey2502

Das dürfte wohl nur gehen, wenn man die geerbte Fläche in Wald umwandeln darf.

Grundsteuern sind Kommunalabgaben . Kannst du nur bei deiner Gemeinde einsehen oder erfragen.

Klar kann man das Erben, was du damit machst ist deine Sache. Nur wenn es verwildert könnte das Ordnungsamt sich bei dir melden. Land oder Forstwirt musst du deshalb nicht werden.

mikey2502 
Fragesteller
 20.11.2019, 09:03

Als Nicht-Landwirt ist kann ich die Fläche doch nicht als landwirtschaftliche Liegenschaft haben, habe ich gehört. Es müsse aus der "Landwirtschaft heraus" genommen werden, dadurch steigere sich der Wert und dieser muss versteuert werden ( Entnahme aus dem Betrieb quasi)

Du wirst damit sicher kein steuerliches Problem haben. So teuer ist Ackerland nicht, daß da Schenkungsteuer anfallen kann.

Der Vater sollte sich eventuell steuerlich beraten lassen. Da könnte bei ihm Entnahmegewinn zu versteuern sein.

mikey2502 
Fragesteller
 20.11.2019, 09:08

Es geht mir gar nicht um Erb- Schenkungssteuer sondern um die Steuer die bei der Entnahme aus der Landwirtschaftsfläche entstünde