Wie viel Forstfläche muß man besitzen, damit es als Landwirtschaft gilt?

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Lieber Erdbeerhans,

dann schau mal bitte hier in dem Link: www.wald-prinz.de/top-10-fragen-antworten-zur-forstwirtschaftlichen-berufsgenossenschaft/142

wie z.B.:

2. Wer muss nicht Mitglied werden?

Unternehmer von land- und
forstwirtschaftlichen Unternehmen bis zu einer Größe von 0,25 ha (2.500
m²) und deren Ehegatten werden nach § 5 SGB VII in Verbindung mit § 55
der Satzung der Berufsgenossenschaft auf schriftlichen Antrag von der
Versicherung unwiderruflich befreit. Es besteht ab dann kein
Versicherungsschutz bei Eintritt eines Versicherungsfalles.
Überschreitet die Fläche wieder den Grenzwert von 0,25 ha, entsteht ab
diesem Zeitpunkt erneut Versicherungs- und Beitragspflicht
. Solange in
dem Unternehmen des von der Versicherung befreiten Unternehmers keine
sonstigen Versicherten (z. B. regelmäßige Aushilfen) tätig sind, trägt
die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft keinerlei Risiko. Deshalb
müssen dann auch keine Beiträge gezahlt werden.

Die Befreiung von der Versicherung wird erst mit Ablauf des Jahres wirksam, in dem der Antrag eingeht (z.B. Antragstellung im Jahr 2009 = Befreiung ab
01.01.2010). Eine rückwirkende Befreiung von der Versicherung ist nicht
möglich.

Gruß siola55

seit ca Mai 2016 werden alle Anträge auf ein grünes Kfz Kennzeichen vom Hauptzollamt Frankfurt-Oder bearbeitet, die Steuerbefreiung erfolgt nicht auf Grund von Zahlungen an die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft

@Bb628

...die Steuerbefreiung erfolgt nicht auf Grund von Zahlungen an die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft...

... jedoch ist eine Mitgliedschaft in der landwirtschaftl. Berufsgenossenschaft Voraussetzung für einen günstigeren A-Tarif
und dies will der Fragesteller ja damit erreichen...

siehe hierzu den Link für eine günstigeren A-Tarif für Landwirte/Agrarier: www.autoversicherung-1.de/fileadmin/kfz-formulare/L_ABescheinigung.pdf
 

Ab einem halben Hektar kann man Mitglied der Landwirtschaftskammer werden.

Das bedeutet dann natürlich auch, Mitgliedsbeiträge zu zahlen.

Bei manchen Versicherungsunternehmen gibt es keinen Beitragsunterschied für einen Traktor mit schwarzem oder mit grünem Kennzeichen.

Ja klar, ob schwarz oder grün ist erst mal nur eine steuerliche Sache (grünes Kennzeichen ist ja steuerfrei); jedoch müssen für den A-Tarif noch andere Bedingungen erfüllt sein wie Mindest-ha-Zahl, Mitglied in der landwirtl. Berufsgenossenschaft usw.

@siola55

@siola55,

bitte um einen Auszug aus den Versicherungsbedingungen, bzw. sonstiger gesetzlichen Grundlagen, nach dem eine landwirtschaftliche Fläche vorhanden sein muss, dass der Beitrag entsprechend eines grünen Kennzeichens für ein schwarzes Kennzeichen nicht verwendet werden darf.

Es kommt weniger auf die Gesamtfläche an. Vielmehr müssen
die Eingangsvorrausetzungen vorhanden sein.  Grundvoraussetzung ist, dass Sie einen „echten“ landwirtschaftlichen Betrieb angemeldet haben.

Das Finanzamt prüft dabei verschiedene Dinge.

Darunter fallen z.B.:
Viehbestand, voraussichtlicher Gewinn, Anbaufläche, usw….  

Bedenken Sie bitte, dass Sie ein Fahrzeug mit " grüner Nummer" nicht zweckentfremden dürfen. 

egal,sobald du landwirtschaftl.berufsgenossenschaft zahlst kannst traktor mit grünen kennzeichen anmelden