Am Traktor Schwarze nummertafen Feldweg Fahren?

5 Antworten

Die Unterscheidung zwischen grünem und schwarzem Kennzeichen beschreibt einfach nur die Rahmenbedingungen der Anmeldung, Nutzbarkeit und ggf. Vergünstigung.

Mit der grünen Tafel beurkundet man vor allem den rein zweckgerichteten Einsatz des Fahrzeuges für land- / oder forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge oder Anhänger. Damit darfst Du solche Fahrzeuge nur absolut zweckdienlich über öffentliche Wege zwischen den jeweiligen Betriebs- / und Produktionsstätten bewegen, wenn diese Fahrten zudem mit dem angegebenen Arbeitsfeld im Zusammenhang stehen.

Mit der schwarzen Nummerntafel darfst Du hingegen auch zweck-unabhängig alles im öffentlichen Strassenverkehr machen, was Du mit jedem anderen Fahrzeug im Rahmen seiner technischen Spezifikationen dort auch machen darfst.

Überspitzt gesagt kannst Du mit der schwarzen Tafel dann auch mit Deinem Traktor spazieren oder einkaufen fahren, was Du mit der grünen Tafel halt mangels Zweckgebundenheit nicht dürftest. 

Super! Vielen Dank. Das heißt mir stehen alle Wege zur Verfügung ? (wenn ich das richtig verstanden habe)

@SucheAntw0rten

Prinzipell ja, wenn Deine Zugmaschine von den Abmessungen und ihrem Gewicht nebst ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit für die jeweiligen Wege allgemein zugelassen ist , und es andererseits keine grundlegenden Einschränkungen für Kraftfahrzeugverkehre auf den jeweiligen Wegen gibt. 

 Wie sieht das mit der schwarzen nummerntafel am Traktor aus?

Schwarze Nummern erlauben es dir, öffentliche Straßen zu befahren. Damit bist du quasi ganz regulärer 'Besitzer und Fahrer eines maschinell angetriebenen Fahrzeuges' . Toll nicht ? ;-)

 Anderer seits wieder nein da dies nicht auf landwirtschaft angemeldet ist...

Theoretisch nicht, da tatsächlich nur 'grüne' Tafeln land- u. forstwirtschaftliche Wege benutzen dürfen. Da wird keine alte S** nachfragen, in der Praxis könnte aber durchaus eine Überprüfung (FS-Klasse, gewerblicher Güterkraftverkehr, Steuerüberprüfung.... etc) stattfinden. Sobald jemand (egal, ob Schlepper, PKW oder Kleinlaster) ein Fahrzeug bedient, kann diese/r vom BAG zur Rechenschaft belangt werden.

Hier ein Beispiel:

https://www.bag.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2018/maut_land_forstwirtschaftliche.html;jsessionid=A9CFD906F8ADDB3C914B12C6CC99F07E.live21303?nn=12502

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bekommen dann ein grünes Kennzeichen, wenn sie von der Kfz-Steuer befreit / ermäßigt sind. Von der Steuer befreit werden sie aber nur dann, wenn der Betrieb im Vollerwerb in der Land- bzw Forstwirtschaft arbeitet. Betriebe im Nebenerwerb sind nicht (automatisch) von der Kfz-Steuer befreit und bekommen somit ein schwarzes Nummernschild.

Lange Rede, kurzer Sinn: Du führst eine Landwirtschaft im Nebenerwerb, bekommst ein schwarzes Kennzeichen, darfst aber dennoch Wege der Land- und Forstwirtschaft nutzen, wenn Du dies im Nebenerwerb betreibst.

Feldwege dürfen nur zum Zwecke der Landwirtschaft befahren werden, unabhängig davon, ob das Kfz ein schwarzes oder ein grünes Nummernschild hat und unabhängig davon, um was für ein Kfz es sich handelt. Wenn Du nach Deinem Acker schaust um zu sehen, ob die Saat keimt oder ob Du bald ernten kannst, dann kannst Du solche Wege auch mit Deinem PKW befahren. Wenn Du nur zum Spass solche Wege befahren möchtest, dann ist das verboten, egal ob mit einem PKW, einem Mororrad oder einem Traktor, selbst wenn der Traktor ein grünes Nummernschild hat.

Landwirtschaftlicher Verkehr frei bedeutet genau das. Wenn du mit einem Trecker spazieren fährst, darfst du da nicht lang, wenn ich mit dem Auto mein Vieh kontrolliere. darf ich da lang. Im unwahrscheinlichen Fall, dass du kontrolliert würdest, wärst du unberechtigt unterwegs.