Abteilungsleiter begrabscht weibliche Azubin ( Chef juckt es nicht ,macht nichts!?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

hat dein Bruder mitbekommen, wie er es gemacht hat sprich gesehen oder weiß er es nur von Erzählungen?

Wenn er es gesehen hat, kann er sich gleich als Zeuge anbieten.

Der Azubine stehen mehrere Möglichkeiten offen:

  • Anzeige wegen sexueller Belästigung
  • Sich an den Vorgesetzten des Chefs wenden - der Betrieb ist dazu verpflichtet seine Arbeitnehmer*innen vor sexueller Belästigung zu schützen, macht der Betrieb das nicht, können die Geschädigten viel Geld einklagen
  • sie kann sich an die zuständige IHK wenden und dort das Problem schildern

Eventuell kann dein Bruder mal mit ihr reden und ihr ihre Möglichkeiten aufzeigen. Die Option der strafrechtlichen Anzeige lässt sich mit einer der anderen beiden Optionen verbinden.

Wenn die Azubine kündigt, weil sie keinen anderen Ausweg sieht (schon allein daran sieht man, dass es keine Lüge ist), kann sie den Betrieb verklagen, weil dieser wegen der sexuellen Belästigung nichts unternommen hat.

Hilfreich wäre es, wenn es Augenzeugen hierzu gibt. Da wäre es gut, wenn sie sich nach jeden Übergriff lautstark auf sich aufmerksam macht. Denn so ist ihr die Aufmerksamkeit der Umstehenden sicher und so hat sie jede Menge Zeugen.

Danke für den Stern.

sie soll zur polizei gehen.

schülerwitz ! Dafür ist die Behörde nicht zuständig im Betrieb !

Es ist nur Sache der "Begrabschten", ob sie sich davon belästigt fühlt und etwas dagegen unternimmt. Als Außenstehende Person sollte mal sich niemals auf "hörensagen" verlassen, um nicht in die Gefahr eine Falschbezeugung zu kommen.

Will sie nicht befummelt werden, soll sie Kontakt mit dem Betriebsrat aufnehmen oder eben mit den Bullen reden. Es rumerzählen sorgt für mehr Probleme als ihr lieb sein kann.

Grundsätzlich: Sie muss es SELBST machen.

Sie muss ihn an Ort und Stelle in die Schranken weisen. Laut NEIN rufen. Oder LASSEN SIE DAS oder FASSEN SIE MICH NICHT AN! Es muss hörbar sein. Es muss offensichtlich sein, dass keine Einvernehmlichkeit besteht

Sie kann ihn anzeigen, aber dann wären ECHTE Zeugen gut. Nicht nur solche, die nacholappern, was Bruder, Schwager, Nachbar vom Gesangslehrer so erzählen.

Gruß S.

Schreien !