abtapezieren bei auszug?wohnung vom vormieter tapeziert übernommen

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Hallo, Besenrein bedeutet nicht, daß Du die Tapete abreißen mußt.

 

Besenrein bedeutet, daß die Wohnung in einem sauberen Zustand hinterlassen werden muß.

 

Die Beläge würde ich nicht entfernen.

Sollte der Vermieter dies verlangen, so lasse es Dir schriftlich geben, denn sonst wird noch behauptet, daß Du durch das entfernen der Beläge die Wohnung beschädigt hättest und die Mietkaution ist weg.

 

Was steht denn im Mietvertrag?

Steht dort, daß die Wohnung renoviert oder unrenoviert übernommen wurde?

 

Bei einer unrenovierten Wohnung kannst Du diese auch unrenoviert übergeben.

 

Also nochmal ordentlich putzen und das war es dann auch.

 

Sollte sich der Vermieter weigern, den Schlüssel zu übernehmen, so kannst Du ihm diesen dann auch per Einschreiben mit einem entsprechenden Brief zustellen lassen.

eno1910 
Fragesteller
 13.04.2011, 11:58

hallo, hab mich nun mit den vermieter geeinigt. den belag nehme ich nun raus (5 minuten arbeit) , dafür brauche ich die schimmelbefallenen räume nicht abtapezieren. im mietvertrag wurde leider nicht festgehalten das die wohnung unrenoviert übernommen wurde. war meine erste wohnung, da ist man ja doch noch ziehmlich unerfahren.

Wenn der Vermieter das verlangt wirst du nicht umhin kommen das zu machen. Sonst kann er Leute beauftragen und stellt es dir in Rechnung.

anitari  12.04.2011, 12:48

Sonst kann er Leute beauftragen und stellt es dir in Rechnung.

Und mit welchem Recht wenn im Vertrag steht das die Wohnung besenrein zu übergeben ist?

danke für die schnellen antworten. da ich die wohnung unrenoviert übernommen hatte werde ich mir nochmal den alten mietvertrag anschauen.

 

reinigung habe ich schon gesagt das ich dies machen werde, sehe halt nur nicht ein warum ich abtapezieren soll obwohl ich unrenoviert schon übernommen hatte.

 

der belag wird auch drinn bleiben.

 

melde mich nochmal wenn ich den mietvertrag gelesen habe, bin auch schon am überlegen ob ich notfalls meinen anwalt mit einschalte.

hallo leute,

 

hab einen kleinen erfolg in dieser sache.

 

muss nun nur noch den flur abtapezieren, da die anderen zimmer mit den schwarzschimmel befallen sind, hab mit der frau, die die wohnungsübergabe machen wollte telefoniert. soll nun noch ein schriftstück zur übergabe dazureichen, das ich die anderen zimmer wegen des schimmelbefalls nicht abtapeziert habe , da dieser gesundheitsgefährdent ist.

 

 

Das wichtigste hast du vergessen: WAS STEHT IM MIETVERTRAG? Der genaue Wortlaut ist wichtig, evtl. enthält er eine Klausel welche nichtig ist. Bitte reiche die Information nach. Gennerell gilt sonst der Grundsatz: Eine Wohnung muß nicht in einem Besseren zustand gebracht werden als in dem du Sie übernommen hast.