Ist ein Gartenschrank ein Gartenmöbel oder ein Gartenhaus im Sinne einer baulichen Veränderung?
Hallo, wir besitzen seit Jahren eine ETW EG-Wohn. mit einem Sondernutzungsrecht für den Garten. Die Einzäunung, der Bau einer Terasse sowie das Aufstellen einer Sichtschutzwand ist ordnungsg.beschlossen + seit nunmehr 4 Jahren vorhanden.Die Sichtschutzwand, bündig mit der Hauswand auf der linken Seite unseres Grundstücks gehört unserem Nachbarn zur Linken. Die Höhe der Sichtschutzwand beträgt 2 M + ist knapp 3 M lang. Wir haben eine Holzterrasse worauf unsere Gartenmöbel stehen. Um unser alltägliches Material (Stuhlkissen, Blumenerde etc. zu verstauen), kam uns die Idee ein Gartenhaus zu kaufen. Das Gartenh. sollte links im Bereich der Sichtschutzwand stehen. Nach vorheriger Absprache mit unseren Nachbarn zur linken wurde folgendes vereinbart:. Gg. die Aufstellung eines Gartenhauses gäbe es keine Bedenken, nur die Höhe sollte möglichst unter der Höhe der Sichtschutzwand bleiben. Solch ein Gartenh. gibt es nicht! Also haben wir eine Art Schrank (Höhe vorne ca. 140 x Br 190 x T 0,90) gebaut. Dieser Schrank wurde auf die blanke Wiese auf vier Rasenkantensteine gestellt. Rechts vor dem Haus als Sichtschutz steht ein Bambusbusch. Nun kam von Seiten der Gemeinschaft der Einwand: bauliche Veränderung ohne Genehmigung zum Bau eines Gartenh.. Allgemeinbild verändert! Im Garten gegenüber ist über die ganze Terrasse eine große Pergola erlaubt worden. Was meinen andere?
4 Antworten
Ich denke auch nicht, daß es unter "bauliche Veränderung fällt". Es wurde ja kein Fundament oder ähnliches errichtet.
Das muß es auch nicht zwingend - so sind schon auf gemeinschaftliche Fläche abgestellte Blumenkübel den zustimmungspflichtigen baulichen Veränderungen zugeordnet.
alles was nicht unverrückbar in den garten gestellt wird, gilt nicht als bauliche massnahme.würde versuchen ruhig mit den nachbarn zu reden,denn ein gekauftes gartenhaus wäre höher, also müßte, auch ohne ärger der gebaute schrank doch toleriert werden.Erkundige dich noch beim bauamt, damit ihr auf sicherer seite seid. viel glück
Das bedarf keiner Baugenehmigung. Rufe aber das Bauamt an und laß dir das schriftlich bestätigen.
Diese Angelegenheit würde ich nicht nach rechtlichen Aspekten betrachten sondern nach solchen, die das gute Miteinander weiter bewahren.
Deinen Schilderungen nach seit ihr eine untereinander sehr tolerante Gemeinschaft, die dem anderen sehr viele Freiheiten erlaubt (Zaun, Terrasse, Pergola usw.). Das ist in einer Gemeinschaft keine Selbstverständlichkeit.
Aber diesesmal scheint die anderen offensichtlich etwas beim Anblick dieses Schrank'möbels zu stören.
Ob es sich um einen für die übrigen Wohnungseigentümer erheblichen Nachteil u. somit eine (ungenehmigte) nicht hinzunehmende bauliche Veränderung handelt, muß im Zweifelsfalle der Tatrichter beurteilen.
Es werden sich doch sicher gemeinsam Lösungen finden lassen (evtl. Begrünung des Schrankes, Aufstellung an wenig störender Stelle).
Erhaltet Euch Eure gute Gemeinschaft und geht auch mal mit Herz und Verstand an die Sache ran.
grrrrhh - seid