Absprache vom Dienstplan?

3 Antworten

Nein, dein AG gibt vor wann du deine Arbeit zu machen hast...wenn du zu diesem Zeitpunkt nicht kannst, muss er umplanen oder auf dich verzichten...

Das Jugendarbeitsschutzgesetz untersagt es dem Arbeitgeber, dich vor Schulbeginn oder waehrend des Schulunterrichts zu beschaeftigen. Ausserdem darfst du nicht zwischen 18:00 Uhr und 08:00 Uhr beschaeftigt werden. Deine taegliche Arbeitszeit darf 2 Stunden nicht ueberschreiten und deine schulischen Pflichten nicht nachteilig beeinflussen.

Familiengerd  13.04.2021, 15:09

Wo im Jugendarbeitsschutzgesetz JArbSchG soll das denn stehen??

DerCaveman  13.04.2021, 15:18
@Familiengerd

§ 5 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 3?

Familiengerd  13.04.2021, 15:28
@DerCaveman

Okay, danke!

Da habe ich wohl nicht sorgfältig und ausführlich genug nachgeschaut.

Nein, der AG muss sich nicht deinem Stundenplan anpassen. Wenn du zu den Zeiten, in denen jemand gebraucht wird, nicht arbeiten kannst, wird er sich sehr schnell jemand anderes suchen.