Abschreibung einen Monat vergessen, darf ich diese im Dezember nachbuchen?
Hallo Community,
Ich habe mal eine Frage:
Das Unternehmen für welches ich tätig bin hat per Oktober im Rahmen eines Asset Deals ein 2. Standort übernommen/gekauft.
Die Anlagegüter sind per Vertrag am 1.10.21 übergegangen, jedoch im ERP System wurden die Anlagegüter erst im November 2021 aufgesetzt/erfasst. Auch die Abschreibung ist somit bisher nur für November gelaufen. Ich bin aktuell dabei die AfA für den Dezember und somit das Geschäftsjahr zu ermitteln/abzustimmen.
Dabei ist mir aufgefallen, dass die AfA für die Güter aus dem Asset Deal von Oktober noch nicht durchgeführt wurde.
Darf ich im Dezember (Stichwort: Jahresabschluss) die AfA aus dem Oktober (nachbuchen) ?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten/euer Feedback hierzu.
MfG
Markus
2 Antworten
Die Abschreibung wirkt sich steuerlich mit dem Jahreswert bzw. mit dem Wert zum 31.12. aus - wenn innerhalb eines Geschäftsjahres die Abschreibung bereits monatlich gebucht wird, dann macht man das aus betriebsinternen Gründen.
Daher kannst Du die Abschreibung für Oktober nachbuchen.
Ja, darfst du.