Abschreibung einen Monat vergessen, darf ich diese im Dezember nachbuchen?

2 Antworten

Die Abschreibung wirkt sich steuerlich mit dem Jahreswert bzw. mit dem Wert zum 31.12. aus - wenn innerhalb eines Geschäftsjahres die Abschreibung bereits monatlich gebucht wird, dann macht man das aus betriebsinternen Gründen.

Daher kannst Du die Abschreibung für Oktober nachbuchen.

Ja, darfst du.