Arbeitslosengeld II Elterngeld Nachzahlung

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Ich habe vor ende Dezember den Elterngeld Antrag zu stellen.

das wird das jobcenter aber vorher schon druck machen. das elterngeld ist dem h4 vorrangig und entsprechend kann das jobcenter den antrag auch selbst stellen wenn du dich weigerst trotz aufforderung den antrag zu stellen.

Muss ich dann dem Arbeitsamt die Nachzahlung vom elterngeld geben quasi für Oktober, ,november und Dezember?

ja. bei elterngeld greift das zuflussprinzip nicht. es wird dem monat zugeordnet in dem es einem zusteht. deine leistung vom jobcenter wird also für die entsprechenden monate unter berücksichtigung des elterngeldes neu berechnet und es wird eine rückzahlung fällig. in der regel erfolgt diese durch einen erstattungsanspruch direkt von der elterngeldstelle zum jobcenter.

Wenn du jetzt deinen bzw.euren gesamten Bedarf vom Jobcenter bekommt und diese praktisch in Vorleistung gegangen sind,weil du/ ihr,das Elterngeld welches ihr zuerst beantragen müsst,weil dies Sozialleistungen vorgezogen werden muss,wird das Jobcenter einen Erstattungsantrag stellen oder aber bei Eingang des Elterngeldes auf deinem Konto,dies als Einkommen anrechnen !!!

Dann würden deine / eure Folgeleistungen spätestens im Folgemonat von euren Leistungen abgezogen. Sollte vor der Schwangerschaft Erwerbseinkommen erzielt wurden sein,kann man einen Freibetrag von bis zu 300 € vom Elterngeld beim Jobcenter geltend machen,der dann nicht auf den Bedarf angerechnet würde. Man müsste also mindestens 300 € vorher verdient haben um diese 300 € erhalten zu können,ohne das sie angerechnet werden würden.

Ich würde mich diesbezüglich von einer geeigneten (neutralen) Stelle beraten lassen, da das normalerweise nach Einzelfall entschieden werden muss.

Wenn das Elterngeld für VOR Deinem ALG-II-Erhalt gedacht ist, dann würde ich das prüfen lassen, ob das Rückzahlungspflichtig ist.

Man sollte hier nicht nach "grundsätzlich" gehen, sondern nach den Gesamtumständen. Hier ist das Elterngeld wohl für die Zeit VOR ALG-II, daher solltest Du Dir bei einer Beratungsstelle Informationen einholen. Denn wenn das Geld mal weg ist (vom Amt angerechnet), dann ist das schwierig, das wieder rückgängig zu machen (Widerspruch und überhaupt).

Lass das prüfen, bitte!

Glückwunsch. Und ja, das musst du dem Arbeitsamt geben. Aber Elterngeld gibt es ja zusätzlich. Wenn du schon ALG II bekommst, wird es wohl bei 300€ im Monat liegen, davon wird nichts abgezogen. Nur, wenn du in letzter Zeit soviel verdient hättest, dass dein Elterngeld pber 300€ liegen würde, würden sie das dann verrechnen. Soweit ich weiß.

Letztendlich solltest du eh immer alles angeben - sonst wird's noch bürokratisch und du musst mit Sperren rechnen, bis alles wieder läuft.

Du bist verpflichtet, es zu melden, wenn das Elterngeld (der Bescheid) kommt! Und das Elterngeld gilt vorrangig vor dem H4, daher hast du es zurück zuzahlen. Selbstverständlich auch dann, wenn du es sehr spät beantragst!

Tust du das nicht, fällt das wohl unter den Tatbestand: Erschleichen von Leistungen und kann neben dem Zurückzahlen des Geldes, weitere deutliche "Unannehmlichkeiten" nach sich ziehen!