Abpfindung Arbeitsjahre?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt betreffend die Höhe einer Abfindung keine gesetzlichen Vorgaben. In der Regel ist die Höhe einer Abfindung Verhandlungssache. Ausnahmsweise kann sich die Höhe einer Abfindung aus einem Sozialplan ergeben. Auch dann allerdings kann noch verhandelt werden.

Im Laufe der Zeit haben sich gewisse Üblichkeiten herausgearbeitet. Die Betriebszugehörigkeit wird in Relation zu dem Bruttomonatseinkommen gesetzt. Es werden sogenannte Faktoren gebildet. Faktor 1 wäre ein Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung.

Arbeitsgerichte rechnen oft mit einem halben Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung. Dies nennt sich die sogenannte Faustformel. Ich selbst habe auch schon erheblich höhere Abfindungsbeträge in dem Bereich Faktor 4 oder 5 verhandelt. Pauschal lässt sich insoweit nur sagen, je besser die Ausgangslage, desto höher kann verhandelt werden.

Ganz allgemein gesagt: will ein Arbeitgeber sich trennen und es gibt einfach keinen Kündigungsgrund, kann viel höher eingestiegen werden. Wird ein Betrieb geschlossen oder existiert eine mit dem Betriebsrat verhandelte Namensliste ist der Spielraum regelmäßig erheblich niedriger.

Taktisch geführte und gute Aufhebungsverhandlungen sind in der Regel der Schlüssel zum Erfolg. Der 1. Schritt dahin dürfte eine Beratung mit der Rechtsberatung des Vertrauens sein. In einer solchen Erstberatung muss der komplette rechtliche Hintergrund beleuchtet werden. Vereinfacht gesagt, wie hoch ist das Risiko, dass der Arbeitgeber eine Kündigung durchsetzen könnte.Mit diesem Wissen im Hinterkopf Können zielführende Verhandlungen eingeleitet werden.

Immer daran denken, dass eine Kündigung innerhalb von 3 Wochen nach Zugang angegriffen werden muss. Ansonsten gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam und hat das Arbeitsverhältnis beendet. In der Regel zahlt der Arbeitgeber dann auch keine Abfindung mehr (Ausnahme Sozialpläne)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
XxastabastaxX 
Fragesteller
 07.04.2020, 22:14

Erste mal vielen Herzlichen Dank. Ich habe Kündigungsschutzklage eingereicht, der Arbeitgeber hat keinen Sozialplan erstellt obwohl wir 46 Arbeitnehmer sind. Meine Frage, wie kann ich über eine Abfindung noch verhandeln ? Es handelt sich um eine Teilschließung der Firma.

Robert Mudter  08.04.2020, 08:55
@XxastabastaxX

Das lässt sich so pauschal nicht beantworten. Im Prinzip sind die Gesichtspunkte im Rahmen einer Verhandlung das Risiko, dass der Arbeitgeber einen wirksamen könnte. Zu berücksichtigen ist auch, Der trennungswunsch des Arbeitgebers ist hiervon ausgehend ist ein taktisches Szenario zu entwickeln. Ohne die genauen Hintergründe zu kennen sich hier keine pauschalen Aussagen treffen. Im Zweifel würde ich empfehlen dies mit der Rechtsberatung des Vertrauens durch zusprechen

1 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr verhandelbar. Achtung Ordentliche Kündigungsfrist einhalten. Falls im Anschluss Arbeitslosigkeit droht, wird von der Abfindung abgezogen. Beratung wenn möglich über Betriebsrat falls vorhanden oder Anwalt.

Es gibt keine gesetzliche Grundlage über Abfindungen. Es kann, muss aber nicht gezahlt werden. Die Höhe ist ebenfalls nicht vorgeschrieben

Automatisch gibt es keine Abfindung. Geht es um einen Aufhebungsvertrag, ist es Verhandlungssache

XxastabastaxX 
Fragesteller
 05.04.2020, 20:07

Aufhebungsvertrag welche Summen werden in der Regel bezahlt ?

musso  05.04.2020, 20:11
@XxastabastaxX

wie gesagt, ist Verhandlungssache. Meist 1/2 bis 1 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr

kommt immer auf den "trennungsgrund" an! pauschal kann man das nicht bewerten!